Abmeldung ohne Gewähr -Nötigung?
Hallo Zusammen,
Erstmal Sorry, Sachverhalt ist etwas komplex leider.
Also, es wurde ein Wohnmobil mit Kaufvertrag wegen erheblicher versteckter Mängel an einem Gewerblichen Anbieter zurück gebracht. Eine Gewährleistung lehnte er aber zunächst ab.
Nach einschalten eines Anwalts erklärte sich der Verkäufer doch noch bereit das Wohnmobil wieder zurückzunehmen. Das Wohnmobil wurde wieder zum Verkäufer zurück 290 km auf den Hof gefahren.
Es würde ein Rückkaufpreis mündlich vereinbart Bargeld entgegengenommen , die Schlüssel und Papiere zurück an den Händler übergeben.
Danach viel mir erst ein dass ich das Fahrzeug und Kennzeichen ja noch abmelden muss. ( War ein super blöder Fehler).
Der Händler schrieb mir eine Whats App Nachricht. "Ich melde das Wohnmobil bis 3 Tage ab" --- hätte ich vielleicht besser so akzeptieren sollen nachträglich gesehen
Ich lehnte dieses jedoch aus schlechter Erfahrung ab und wollte das Wohnmobil noch am selben Tag persönlich abmelden.
Er rückte jedoch den Fahrzeugschein nur wieder gegen 1000 Euro Bargeld an mich zurück. Er wolle das Geld nach Abmeldung dann wieder zurückgeben und müsse jetzt aber schnell weg was erledigen und dann später zur Zulassungsstelle eintreffen, dort den abgemeldeten Schein und die Kennzeichen abholen wieder bar zurückzahlen oder sich was einfallen lassen.
Ich also zu Fuss zur Zulassungsstelle und dort war er dann nicht mehr Tel zu erreichen, ich wartete, er kam nicht, die Zulassungsstelle machte zu.
Ich bekam kalte Füsse ob das eine gute Idee war das Wohnmobil abzumelden ohne den Geldbetrag
vorher zurück zu bekommen.
Es gibt also keinen Rückkaufvertrag und Zeugen, es gibt nun nur jede Menge Text und Voicenachrichten wo er mir bestätigt 500 Euro per PayPal zu geben sobald ich an Zulassungsstelle bin und nochmal 500 sobald ich abgemeldet habe.
Dafür solle ich den Schein Einschreiben Express zu ihm senden.
Ich sagte ich wolle erst das Geld dann melde ich ab.
Das lehnte er ab, ich würde dann nicht Abmelden. Das behauptete er auch noch als ich ein Foto mit unterschriebenen Abmeldevertrag dazu und Ausweis nochmal sendete mit der Versicherung es zu tun.
Er im Gegensatz will mir nichts unterschriebenes zu geben in der er sich verpflichtet die restlichen 500 wirklich nach Abmeldung zu senden, seine Ansage solle dazu reichen.
Wenn er nach Abmeldung das Geld nicht überweisen sollte, könnte er sich ja nun einen neuen Schein locker auch ohne Kaufvertrag neu beantragen, stehe ich nur noch mit den WhatsApp Chat als Beweise da.
Letztendlich habe ich ja nur die Nachrichten den Kaufvertrag, Fahrzeugschein und Kennzeichen.
Ich würde nochmal persönlich hinfahren im abgemeldeten Schein gegen Geld austausch geben an der Zulassungsstelle.
Er lehnt das alles ab, er erpresst mich das Wohnmobil einfach Zwangsabzumelden.
Kann ich irgendwas sonst noch machen? Außer auf sein gutwill zu setzen.
Danke Jürgen
Anwalt und Polizei.
Was soll das sonnst noch werden?
Hast Du irgendetwas in der Hand was beweist dass,das Fahrzeug nicht mehr dein Eigentum ist?
Du hattest doch schon einen Anwalt, was sagt der denn?
Dazu?
Der Händler versucht offensichtlich sich um seine Gewährleistungspflicht zu drücken. Die Geschichte riecht förmlich nach einem Anwalt, ohne den wird das nur eine Rumrennerei, wie schon gewesen. Was aber die Polizei dabei soll ist mir rätselhaft.
Du hast doch die Schilder, ZB 1 und 2, warum meldest nicht du als Noch-Halter das Womo ab? Den Kaufvertrag brauchst du dazu nicht.
Die noch ausstehenden Geldansprüche dann an den Händler über den Anwalt einfordern.
Fahrzeugscheine und Schilder hat er halt nicht mehr!
Steht oben
Erst Mal danke für die Antworten.
Abmelden von mir wäre ja nicht das Problem. Ich habe ja noch den FahrzeugSchein und die Kennzeichen.
Nur eben befürchte ich aus schlechter Erfahrung mit ihm dass er mir das Geld nach Abmeldung nicht mehr zurückgeben könnte und er sich einfach dann einen neuen Fahrzeugschein besorgt.
Er will sich ja dazu auch auf nichts schriftliches verbindliches mit mir einlassen, sowas wäre ja Kinderkacke meint er.
Meinen Anwalt fällt leider dazu nichts ein. Scheint mir damit überfordert.
Wenn ich es richtig verstehe, geht es darum den Kaufvertrag zu wandeln und das Womo zurückzugeben, zudem den Kaufpreis zurück zu erhalten.
Dazu das Ding abmelden - mit "Schein" und Kennzeichen - diese dem Händler zurückzugeben, was doch Sinn der Sache ist, und dein ausstehendes Geld einzufordern. Das sollte ein Anwalt hinbekommen, wenn nicht, nimm einen anderen, auf Vertragsrecht spezilisierten.
Was der Händler dann mit dem Womo macht ist seine Sache.