Darf der Händler das?
Hallo,
Und zwar habe ich ein gebrauchten Opel von einen privaten Händler gekauft und habe eine mündliche Garantie von 6 Monaten bekommen auf Motor und getriebe jetzt musste die Steuerkette gewechselt werden da die komische Geräusche machte beim Starten. Habe das Auto dann zum Händler gebracht, da ich ja Garantie habe und dieser möchte jetzt 180 euro haben. Darf er das??
M.E. nach ja, denn die Steuerkette kann ein Verschleißteil sein, je nach Auto, wie auch Stoßdämpfer und Kupplungsbelag. Darauf gilt dann keine Garantie. Mit 180€ kommst du noch günstig weg, das wäre wohl so oder so fällig gewesen.
Das ist nicht bei allen Ketten so, vielfach gilt eine "lebenslange Haltbarkeit," aber das ist in der Realität wie mit "lebenslangen Ölfüllungen," nach xx km erneuern ist da meist die bessere Wahl.
Alle Ketten unterliegen einem Verschleiß im Betrieb, BGH dazu: "Kernaussage zu § 434 BGB: Bei einem Gebrauchtfahrzeug ist – sofern keine besonderen Umstände vorliegen – der normale alters- und gebrauchsbedingte Verschleiß üblich und vom Käufer hinzunehmen. (BGH NJW 08, 53; NJW 06, 434). Selbst wenn die Steuerkette bei Übergabe bereits einen Verschleiß hatte, der jedoch noch nicht im Bereich der Unbrauchbarkeit lag, wäre dies kein Mangel i. S. des §434." (kfz-betrieb.vogel.de)
Mit mündlichen Garantien ist das auch so eine Sache, muss man dann auch beweisen könne, dass das gesagt wurde. Schriftlich ist immer besser.
Hallo,
privater Händler ist schon eine merkwürdige Bezeichnung.
Ist der Verkauf Privat? Oder ist das Fahrzeug von einem Händler.
Mündliche zusagen kannst Du ignorieren, das was im Vertrag steht ist maßgebend.