Probleme mit KFZ-Versicherung!
Hallo, da meine KFZ-Versicherung ziemlich teuer ist habe ich beschlossen dieses Jahr zu wechseln. Hab auf der seite check24.de meine daten eingegeben und eine viel günstigere gefunden. Ich habe natürlich sofort übers Internet in Auftrag gegeben das ich wechseln will. Dann ca. 1 Woche später bekam ich die bestätigung der neuen Versicherung. Sofort hab ich am 29.11.08 eine Kündigung an meine alte versicherung rausgeschickt. Da ich bis heute noch keine Kündigungsbestätigung bekam, rief ich heute bei meiner Aktuellen Versicherung an ob die Kündigung schon eingegangen ist. Dann der Schock.....die Typen von der Versicherung meinten sie haben keine Kündigung von mir vorliegen. Jetzt bin ich echt baff, was soll ich jetzt tun?? Hat die Post meinen Brief auf dem weg dort hin irgendwo verloren? Bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter, ich kann doch jetzt nicht beide Versicherungsbeiträge bezahlen.
mfg ben
Es zählt der EINGANG bei der Versicherung, NICHT das Absendedatum !! ... mit dem Rest liegst Du richtig
DAS war aber zuuu knapp ... und zudem war noch Wochenende, so dass eine Kündigung per Post erst HEUTE, 1. Dezember frühestens beim bisherigen Versicherer eingehen konnte.
Da hättest Du vorab MINDESTENS ein Kündigungsschreiben per Fax mit Sendeprotokoll zum Nachweis des Sendedatums an den Versicherer schicken müssen.
Wenn die Versicherung sich quer stellt, kommst Du nur dann aus dem Vertrag raus, wenn die Beiträge für Deinen Vertrag für nächstes Jahr erhöht werden (außerordentliches Kündigungsrecht)
Hallo Ben,
werd mal wieder locker. Du hast am 29.11. die Kündigung geschickt. Das heißt, am Samstag. Heute ist Montag der 01.12. Das heißt, die Kündigung kann noch gar nicht da sein. Die wird morgen oder übermorgen reinkommen. Es gilt in solchen Dingen der Poststempel. Das könnte unter Umständen knapp werden. Da Du Dein Auto aber nur über eine Versicherung versichern kannst, wird, wenn die Kündigung zu spät eingegangen ist, der neue Vertrag ungültig.
Kündigungen schickt man immer mindestens als Einschreiben, besser noch als Einschreiben mit Rückschein.
Da die Versicherung keine Kündigung erhalten hat, und du nicht nachweisen kannst, dass eine erfolgt ist, läuft die Police bei der alten Versicherung weiter.
Da gilt es, die "Neue" darüber in Kenntnis zu setzen und zwar so schnell als möglich.
alternativ gibt es noch eine möglichkeit, die man aber nur dann nutzen sollte, wenn die beiträge zwischen den versicherungen selbst dann noch unterschiedlich sind.
auto abmelden, und einen tag später wieder anmelden.
Hey, Du bist ja ein pfiffiges Kerlchen )
Aber, darf der dat?
Hm, stimmt, da hast Du wohl Recht. Aber zu spät war er in jedem Fall.
Das würd ich lassen!
wäre ja auch nur die notbremse, wenn selbst nach abzug der gebühren noch 100,- gespart werden können.
am besten danach auf jemand anderen (bruder...) zulassen. dann ist man fein raus.
Wäre meiner Meinung nach zu offensichtlich. Das gibt Probleme, auch wenn das Auto auf jemand anderes zugelassen ist. Die meisten Versicherungen machen neuerdings ein Versicherungsquiz, ob Garage oder nicht, ob Eigentum oder nicht, wer fährt alles das Auto usw.
Wenn jemand das Auto fährt, der nicht angegeben ist. Erlischt für diesen Fahrer der Versicherungsschutz. Ist der alte VN angegeben,kriegt die alte Vers. das auch raus.
Sorry hab mich vertippt, der Brief ging bereits am 22.11.08 raus also müsste er locker bei denen angekommen sein.....
Also nun mal zum rechtlichen...
1. Kündigungen immer per Einschreiben da kann man nämlich auch das Versanddatum und das EMPFANGSDATUM nachweisen.
2. Danach 3 Tage als Zustellungsfrist beim Empfänger (Is so ein Richtwert laut verschiedenen Gerichten.
3. Die Post kann man für verspätete Zusendungen nicht haftbar machen. (is leider so)
Zitat:
Sorry hab mich vertippt, der Brief ging bereits am 22.11.08 raus also müsste er locker bei denen angekommen sein.....
Wenn Du darüber einen Nachweis hast sicherlich nicht. Ansonsten wieder mal der Rechtsweg.. Es ist echt zum K.t.en in unserem Deutschen RECHTSSTAAT
Da gibt es auch eine Frist die mindestens X Monate beträgt..... bin ich mir allerdings nicht ganz sicher wie viele Monate...
Wie wäre es mit dem Sonderkündigungsrecht:
- wegen eines Schadensereignisses
- nach einer Prämienerhöhung
- wegen eines Fahrzeugwechsels
oder
- weil die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert.
Vom Sonderkündigungsrecht kann man einen Monat nach Erhalt der Mitteilung Gebrauch machen.
Ansonsten gilt wie einige Vorredner es schon richtig stellten "Eingang der Kündigung beim Versicherer". Das Absendedatum gibt es nur bei Preisausschreiben usw. :-))
Gruß
BigM