Benötige ich eine Erlaubnis für diese Felgen?
Hallo liebes Forum,
habe folgende Fragestellungen:
Mein Mutter fährt einen Opel Corsa ecoflex (HSN/TSN -> 0035/ALI) und hatte kürzlich einen Platten. Ein Freund von mir, der mit Autos deutlich mehr zu tun hat als wir, hat mir kurzerhand empfohlen einen Satz gebrauchter Reifen auf Felge bei EbayKleinanzeigen zu kaufen, weil das deutlich günstiger wäre. Gesagt, getan und Reifen samt Felge (!) vom Typ
185/70 R14 88T
gekauft. Diese Bezeichnung fanden wir auch im Fahrzeugschein unter Punkt 15.1 und 15.2.
Beim abmontieren der alten Räder fiel dann folgendes auf:
Diese haben die Typbezeichnung
185/65 R15 88T
auf den Reifen stehen.
Frage 1: Wie kann das sein, dass im Fahrzeugschein etwas anderes steht als auf den Reifen? Den TÜV hat das Auto steht's bekommen und wurde damals - als Jahreswagen - vom Händler gekauft.
Die neuen Reifen auf Felge passten aber und mein Freund brachte sie für uns an.
Als ich einem Bekannten davon erzählte, machte dieser mich mit Begriffen wie 'ABE', 'CoC', 'Achslast', 'Traglast' und vielen weiteren total unsicher. Er sagte, ich müsse die Felgen (!) vom TÜV abnehmen lassen, sonst drohe u. U. Verlust des Versicherungsschutzes.
Uff...
Wie man leicht feststellt, habe ich - peinlicherweise - wenig Ahnung von der Materie 'rund u Autos und deren Richtlinien. Meine eigene Internetrecherche machte mich leider nicht wirklich sicherer, daher Frage zwei:
Frage 2: Darf meine Mutter diese Reifen und (!) Felgen ohne weiteres fahren? Oder müssen wir eine ABE dafür beantragen?
Ich entschuldige mich vorab um etwaige Ungenauigkeiten oder fehlende Angaben, die ich gerne nachreiche.
Liebe Grüße und eine frohes neues Jahr (ich hoffe, dass kann ich am 3. noch berechtigterweise sagen )
Zuerst die gute Nachricht: Ihr habt nichts falsch gemacht, alles in Ordnung.
Die in der ZB 1 ("Schein") stehende Reifen-/Radgröße 185/70 R14 88T ist die kleinste zulässige Größe für das Auto. Die habt ihr gekauft und montiert, passt, ist zulässig und gut ist. Da muss nix weiter eingetragen oder genehmigt werden - das ist es ja schon, steht so in der ZB 1.
Sollten die Felgen Zubehör-Alufelgen sein, müssen die ggf. eingetragen werden, das steht aber alles im zur Felge gehörenden Gutachten (muss beim Verkauf mitgegegeben worden sein).
"Frage 1: Wie kann das sein, dass im Fahrzeugschein etwas anderes steht als auf den Reifen?" Weil es -zig verschiedene unterschiedliche Reifen- und Felgengrößen gibt. Die am Auto montierten waren eine andere, ebenso zulässige Größe. Es gibt für jedes Auto mehr als eine zulässige Rädergröße. Welche erlaubt sind steht im genannten CoC (Certificate of Conformity, dt. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Das kommt dabei raus, wenn man sich von Laien was vom Auto erzählen lässt, da wird gerne mal angelesenes Halbwissen mit ein paar gängigen Forenmeinungen vermischt und als bare Münze verkauft.
"Verlust des Versicherungsschutzes" kann passieren, aber niemals die Haftpflichtversicherung betreffend. Die muss (gesetzlich) immer, ohne wenn und aber, im Falle eines mit dem versicherten Auto verursachten Schadens diesen bezahlen. Sie kann aber, wenn etwa nicht erlaubte Anbauten am Auto (z.B. zu große Felgen) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben und der entstandene Schaden genau auf diese nicht erlaubten Räder zurückzuführen ist, einen Regress vom Versicherten fordern. Aber nur dann.
Eine Kaskoversicherung (Teil oder Voll) bezieht sich immer auf das eigene Auto, diese kann u.U. bei erloschener BE die Leistung verweigern. Aber das bezieht sich nur aufs eigene Auto, nie auf einen Fremdschaden.
Ein paar Infos zu den Zahlen auf Felgen und Reifen: 185 ist die Reifenbreite in mm; 65 bzw. 70 das Verhältnis Breite zu Höhe in Prozent, 14 bzw. 15 der Felgendurchmesser in Zoll, 88 der Lastindex (Traglast) des Reifens, hier 560 kg je Reifen; T steht für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit des Reifens, hier 190 km/h. Ihr habt genau diese in der ZB1 stehende Mindestgröße gekauft, alles OK und da muss nix weiter von Achslasten etc. beachtet werden. Da ist alles schon vorhanden.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/reifenkauf/reifen-geschwindigkeitsindex/
PS: Ich bin kein Freund gebrauchter Reifen, denn man weiß nie, wie mit denen umgegangen wurde. Mögliche Schäden, etwa durch Bordsteinrempler, sieht man denen meist nicht an. Auch Fahren mit zu wenig Reifendruck kann zu Schäden im Reifenaufbau führen.
Keine Sorge. Alles korrekt mit den Originalrädern. Steht übrigens auch in der CoC-Bescheinigung die Du beim Kauf eines Autos mitbekommen hast. Nur bei extern gekauften Felgen wie zum Beispiel Alus MUß eingetragen werden. Sonst stellt sich die Versicherung quer wenn's rappeln sollte. Ich zum Beispiel, habe meine Passatfelgen(7", ET45) mit Winterbereifung auf meinem Golf7 Variant von der Dekra genehmigt bekommen durch eine durchgeführte Traglastprüfung. Dauerte 1 Std., kostete mich summa sumarum 120€(mit Eintragen beim SVA meines Landkreises ). Also, alles korrekt beim Corsa.
Ich bin auch kein Freund von gebrauchten Reifen. Schon gar keine Runderneuerten. Wenn man allerdings ein bisschen die Augen auf macht, vor allen beim Herstellungsdatum und bei der Lauffläche sowie die Seiten der Reifen anschaut , kann man schon MAL gebrauchte Reifen kaufen. Ein Bekannter von mir hat vor kurzem seinen Golf auf der Autobahn in die Leitplanken gesetzt. Hat sich gebrauchte Reifen gekauft, die schon ziemlich runter waren. Ging nach seiner Ansicht nach noch bei den Bemmen. Da hat's dann bei 130 Km/h auf der Bahn Bumm gemacht, weil er am falschen Ende gespart hat. Darf seiner Meinung nach alles nicht so viel kosten. Selbst bei den Reifen. Aber so isser von den Eltern erzogen worden.