Von Autokäufer betrogen, hafte ich für die Abschleppung durch das Magistrat?
Es gibt da manch unterschiedliche Regelungen in D und AT, hier würde ich mich beim ÖAMTC erkundigen. Die sollten da Auskunft geben können.
Ich habe mein Auto letztes Jahr abgemeldet und anschließend mit Kaufvertrag verkauft. Ein halbes Jahr später bekam ich ein Schreiben vom Magistrat, dass ich das Auto abholen muss und über 300 € zu zahlen sind da ich der letzte angemeldete Besitzer sei und somit für die Magistrats-Abschleppkosten aufkommen muss. Außerdem sind für jeden weiteren Tag an dem das Auto auf dem Abschlepp-Parkplatz steht 15 € zu zahlen. Einspruchsfrist ist 14 Tage.
Der Käufer hat also das Auto nie angemeldet, sehr wahrscheinlich verwertbare Teile ausgebaut und als Ersatzteile verkauft und anschließend einfach irgendwo abgestellt um sich die Entsorgungskosten zu ersparen. Wie ich durch meine Recherche erfahren habe, sind auch noch Käufername und Wohnadresse auf dem Kaufvertrag ein Schwindel.
Kaufvertrag und Abmeldung habe ich ans Magistrat geschickt, aber noch keine Bestätigung über den Erhalt bekommen. Das Problem ist halt, dass die Adresse u. der Name des Käufers auf dem Kaufvertrag nicht existieren.
Was ist in so einem Fall zu tun, wie stehen meine Chancen? Werde ich auf den Kosten sitzen bleiben? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Laut Bußgeldkatalog der letzte über die VIN ermittelbare Halter, da wirst auch Du nicht daran vorbei kommen, im Paragraphen Staat Deutschland. Kannst ja eine Betrugsanzeige (mit dem Kaufvertrag)bei der Polizei stellen, falls die irgend wann mal, einen in dem Zusammenhang greifen das Du dann was einklagen kannst.
Danke, das hört sich nicht gut an :-(. Bin zwar in Österreich, aber wird bei uns nicht anders sein.
Beim lesen von Magistrat dacht ich an Berlin, Östereich ist mir da nicht eingefallen.
viel Glück
Danke euch! lg christina
Ich habe innerhalb der 14-tägigen Einspruchsfrist den Kaufvertrag an das Magistrat geschickt. Dann habe ich noch sicherheitshalber beim Magistrat angerufen und mitgeteilt, dass der Käufer eine falsche Adresse auf den Kaufvertrag geschrieben hat. Zum Glück hatte ich aber noch seine Handynummer mit der ich seinen richtigen Namen und seine Adresse recherchieren konnte, auch diese Recherchen habe ich dem Magistrat bekanntgegeben. Mir wurde vom Magistrat mitgeteilt, dass es für mich somit erledigt sei und keine Kosten für mich anfallen. Der besagte Herr dürfte scheinbar kein Unbekannter für das Magistrat sein.
Grüße Christina.
Danke für die Rückmeldung! Alles richtig gemacht