Mit 1,5 Promille Auto gefahren
Hallo liebe Community,
Ich wurde mit 1,5 Promille (Bluttest) von der Polizei angehalten. Keiner ist zu Schaden gekommen.
Nun habe ich ein Schreiben vom Staatsanwalt bekommen:
Ich muss ab jetzt, für 10 Monate meinen Führerschein abgeben (Tat war vor 2 Monaten und seitdem habe ich auch schon keinen Führerschein) und 900€ Strafe zahlen.
Zu mir:
- ich bin eine 23 Studentin (habe kein Einkommen, außer aus einem Praktikum das ich gerade für 6 Monate absolviere - 1.500€ brutto) - kein Bafög etc.
- ich bin Ersttäterin, bis jetzt nicht auffällig gewesen und bis auf, dass ich geblitzt wurde auch kein Vergehen im Straßenverkehr (keine Punkte)
- ich habe meinen Führerschein seitdem ich 17,5 Jahre alt bin (also seit 5,5 Jahren)
- da mein Praktikum Ende September endet und ich danach einen richtigen Job anfangen wollte (mein Studium ist beendet) wäre ich ab diesem Zeitpunkt sehr auf meinen Führerschein angewiesen, da ich auf einem kleinen Dorf wohne und ich bei meiner Jobwahl auch nicht wählerisch sein kann (ich suche im Umkreis von 50 km und die Busanbindung ist sehr schlecht)
Deshalb meine Frage:
Lohnt es sich Einspruch zu erheben um Kosten und Monate zu verringern oder bin ich da chancenlos?
Kann es sein, dass ich nach der Verhandlung schlechter dastehe?
Mir ist bewusst, dass es kein kleines Vergehen war und ich bereue es auch sehr. Mir ist auch bewusst, dass die Strafe gerechtfertigt ist. Es war nach einer Dorffeier und ich habe in diesem Moment nicht über die Konsequenzen nachgedacht.
Wir haben einen Rechtsschutz aber ich weiß nicht, ob Verkehrsdelikte da inbegriffen sind.
LG
Da müssen ein paar Dinge näher erläutert werden.
Bei mehr als 1,1 Promille BAK (Blutalkohol) wird immer von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen und das als Straftat bewertet. Das bedeutet auch, dass dir kein befristetes Fahrverbot auferlegt wurde, sondern die Fahrerlaubnis entzogen. Schau mal auf das Schreiben, das wird darauf erklärt. Der Führerschein ist weg und darf erst nach einer Sperrfrist von zehn Monaten wieder neu beantragt werden (Antragstellung ist davor möglich). Um eine MPU kommst du wohl herum, die wäre ab 1,6 Promille zwingend.
1,5 Promille ist nicht "ein paar Bier," das braucht schon einiges. Da hilft es auch nicht, dass du bisher keine Punkte hast oder es das erste Mal ist, da gibt es keine "Freifahrt." Sei froh, dass es keinen Schaden gab, denn dessen Begleichung hätte dir die Haftpflicht mit bis zu 5.000€ einfordern können (Regress). Du kannst die Sache mit einem Verkehrsanwalt beraten, aber eine kürzere Sperre oder geringere Geldstrafe sind jetzt sehr unwahrscheinlich. Du wirst jetzt wohl eine längere Zeit Bus und Fahrrad fahren.
Ob der Rechtsschutz Verkehrsdelikte mit einschließt, steht in den AGB. Bei einem vom Gericht als vorsätzliche Trunkenheitsfahrt bewerteten Delikt ("dachte, es geht noch," "hab nicht drüber nachgedacht") zahlt der Rechtsschutz nicht.
Weitere Infos dazu, daraus auch meine Informationen hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot-alkohol/
Tipps vom Anwalt: https://www.kanzlei-erven.de/alkoholfahrt/ (auch zu Rechtsschutz)
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-wiedererteilung/
Hallo,
Fuxfan hat sehr ausführlich beschrieben. Im Regelfall ist mit einem Anwalt alles im Rahmen der vorgegebenen Zeit zu regeln.
Die Zeit von 10 Monaten ist dann manchmal zu halten.
1,5 Promille ist ein Wert der schon sehr hoch ist. Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen ist der Führerschein schon weg.
Bei 1,5 Promille benötigt es schon eine gewisse Gewöhnung an Alkohol wenn dann noch gefahren werden kann.
Thekengespräche das alles nicht so schlimm ist sind nicht hilfreich. Arbeite freiwillig mal den Punkt des Konsums unter fachmännischer Begleitung ab.
Bei dem Bußgeld was bei dem Vergehen schon fällig ist ist ein Taxi immer ein Schnäppchen.