Führerscheinentzug wegen Alkohol
Hallo
Gestern gegen 2.15 bin ich in der Kurve von der Fahrbahn abgekommen und in ein graben gelandet da hatte ich 2 Bier intus. Habe mich entschieden mich abholen zulassen und am nächsten Morgen ablschleppdienst anzurufen. Aus Frust trank ich da noch paar Bier.
Morgens um 7 klingende es an der Tür da stand die Polizei vor der Tür. Habe gepustet was 1.53 Promille ergab 1.5 Stunden später wurde mir 2 mal Blutabgenohmen. Habe danach aus Neugier noch mal gepustet. 1.01 Promille. Habe den Beamten geschildert das ich zur Unfall zeit nur 2 Bier hatte. Beweisen kann ich es nicht aber es ist so. Aber die können ja auch nicht beweisen das ich da mehr drin hatte auch wenn es so gewesen wäre was es aber nicht ist. Es ist kein Sachschaden oder sowas entstanden. Bin aus der probezeit und noch nie aufgefallen. Waren auch 2 Insassen dabei die das bezeugen können. Rechnen die das jetzt trotzdem zurück was ja eig nicht rechtens ist? Muss ich mit mpu rechnen?
Würde mich über Antworten freuen.
Mfg
Zum Thema Nachtrunk und Berechnungsmöglichkeiten hier in paar Infos:
https://www.bussgeldkatalog.org/nachtrunk/
Deine Angaben und die der Mitfahrer werden, wenn sie glaubwürdig sind, mit einberechnet. Gerade was die MPU angeht, die aber erst bei mehr als 1,6 Promille verpflichtend ist (darunter nicht) und da es auch um Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis geht, ist das sehr wichtig.
Warte, was da an Post vom Amt kommt. Damit gehst du dann zum Verkehrsrechtsanwalt und lässt dich beraten bzw. vertreten.
- Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im April 2017 entschieden, dass eine MPU nicht automatisch ab 1,1‰ verlangt werden dürfe. Erst ab 1,6 Promille schreibe § 13, Satz 1 Nr. 2c der Fahrerlaubnisverordnung/FEV bei einem Ersttäter eine MPU vor. Bei besonderen Begleitumständen der Trunkenheitsfahrt (Bierflasche am Steuer oder ähnliches) kann eine MPU allerdings weiterhin auch unterhalb von 1,6‰ gefordert werden. (kfztech.de)
Mir wurde gesagt das Anwalt da gar nichts bringt, und die Kosten aufjedenfall selber zu tragen sind.
Von daher denke ich das bringt nichts??
Eine anwaltliche Erstberatung zur richtigen Vorgehensweise ist schon besser als es selbst zu versuchen. Ein Anwalt bekommt auch Akteneinsicht, was als Privatperson nur schwer möglich ist. Klar muss man den selbst bezahlen, aber das sollte es einem wert sein.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, geht ohne Anwalt ohnehin nichts.
Aber erst abwarten, was an Post kommt.