Autokauf für meine Mutter
Ich möchte ein Auto kaufen, über Kredit. Meine Mutter 77 Jahre soll das Auto fahren. Wohnt in einem anderen Ort. Was muss ich bei der Versicherung beachten. Kann das Auto mit der VS über meine Mutter gehen?
Warum nicht?
Es gibt in Zusammenhang mit einem Fahrzeug, wie auch bei jeder anderen Sache, verschiedene „Besitzverhältnisse.“ Hier sind es Eigentümer, Halter und Besitzer.
- Eigentümer ist derjenige, dessen Name im Kaufvertrag steht. Er kann uneingeschränkt über das Fahrzeug verfügen.
- Halter ist die Person (natürlich oder juristische, also auch ein(e) Behörde/Firma/Kirchengemeinde/Verein…), auf die das Fahrzeug straßenverkehrsrechtlich zugelassen wird. Der Halter ist Ansprechpartner für alle Pflichten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs relevant sind: Steuer, TÜV, Bußgelder, Instandhaltung etc.
- Besitzer ist jede/r, der das Fahrzeug „in Besitz“ hat, also damit fährt – legal oder illegal.
Eigentümer, Halter und Besitzer können eine, zwei oder auch drei verschiedene Personen sein. Hinzu kommt noch der Versicherungsnehmer, meist der Halter, aber nicht zwingend.
Beispiel: Ich kaufe bei Händler X ein Auto. Mein Name steht im Kaufvertrag, ich bin mit der Bezahlung und Übernahme des Autos, der Schlüssel und Zulassungsbescheinigung dessen Eigentümer.
Das Auto wird auf meine Frau zugelassen, sie ist damit Halterin, nicht aber Eigentümerin.
Es wird vor allem von Sohn und Tochter gefahren, diese sind dabei die Besitzer, nicht aber Eigentümer oder Halter.
Deine Mutter kann ohne weiteres Versicherungsnehmerin sein, ohne Halterin oder Eigentümerin des Autos zu sein.