Gilt die Neureglung für die Kfz-Steuer
Werde in Kürze einen Mercedes A-Klasse 180 CDI zulassen. Bin ich für 1 Jahr von der KFZ-Steuer befreit??
Richtig, da ist noch Nichts in trockenen Tüchern. Einige Finanzämter setzen aber bereits jetzt die Erstellung der KFZ-Steuerbescheide für nach dem 5. November 2008 NEU IN VERKEHR GEBRACHTE Fahrzeuge aus, bis das Procedere und die Höhe und Dauer der Steuerbefreiung endgültig verabschiedet ist.
Unbedingt beachten: Das in der Zulassungsbescheinigung dokumentierte ERSTZULASSUNGSDATUM des NEUFahrzeugs muss NACH dem 5. November 2008 liegen, sonst gehst Du leer aus; also kein Fahrzeug mit z.B. Tageszulassung oder ein vorher auf's Autohaus zugelassenes Vorführfahrzeug kaufen; es sei denn, der Preisnachlass ist so attraktiv, dass Steuerersparnis und Verhandlungsspielraum für's Neufahrzeug usw. wett gemacht werden.