Von einem Kaufvertrag zurück treten
Hallo liebe Commiunity,
ich habe mir letzte Woche ein gebrauchtes Auto gekauft. Mit nur einem Vorbesitzer. In der Anzeige stand expliziert damit der Motor, das Getriebe und die Kupplung in einwandfreien Zustand sind. Habe mir das Auto dann angeschaut und noch den Verkäufer gefragt, ob das Auto noch irgendwelche defekte etc hat. Dieser versicherte mir das alles im super Zustand ist. Bin dann mit dem Auto ca 100km zu mir nach Hause gefahren und dann ging es los das die Bremsen nicht richtig funktioniert haben und die Temperatur nach oben ging und die Lampe für den Reserve Tank an ging obwohl der Tank laut Anzeige dreiviertelt voll war. So dann bin ich am nächsten Tag zum freundlichen gefahren um das Auto mal durch checken zu lassen. Es stellte sich heraus, dass die Motorkontrolleuchte von innen abgeklebt war, die ABS Pumpe, der Temperatursensor, Ölsensor, Tanksensor, 2 von 4 Lambdasonden, die vorderen Feder gebrochen ist, die Lager der vorderen Federn beide durch sind die Achsmanchette vorne links und unten eine tragende Strebe kaputt sind. Er meinte, dass er mich als Verkäufer mit diesem Auto nicht mal mehr vom Hof fahren hätte lassen. So dann habe ich mit dem Sohn des Vorbesitzers telefoniert und habe heraus gefunden das sie das Auto eigentlich an einen Händler zum verschrotten verkauft haben. Dann habe ich bei diesem Händler angerufen und er meinte er habe es an einen anderen Händler als Export Fahrzeug verkauft. Sie mir aber leider keine Auskunft geben dürfen an wenn genau. Im Kaufvertrag steht zwar drin das keine Haftung und keine Garantie besteht jedoch war unter Zusatz Leistungen beschrieben, dass er mir denn Code für das Radio noch aushändigt (hat er bis zum heutigen Tag noch nicht). So das mal alles zu dem Auto an sich.
Der Verkäufer, wo ich es gekauft habe war eine Privatperson ist aber nie in dem Fahrzeugschein bzw Brief als Halter eingetragen gewesen. Das müsste doch auch schon nicht erlaubt sein oder? Zudem stehen mehrere Autos auf einem Hof von einem Händler, die er aber alle privat verkauft. Das dürfte er doch eigentlich nicht oder? Normal bräuchte man doch ein Gewerbe etc um sowas zu machen sonst wäre es doch Steuerhinterziehung..? Desweiteren habe ich mich bei der Polizei über diesen Verkäufer erkundigt weil mir alles sehr dubios vorkam. Die Beamten meinten, dass er schon öfter wegen betrug angezeigt wurde!
So jetzt meine Frage habe ich irgend eine Chance, wenn ich zum Anwalt gehe, dass ich das Auto zurück geben kann oder mir Schadensersatz gezahlt wird?
Liebe Grüße und schon mal danke im voraus
Mit Sicherheit hast Du Ansprüche gegen den Verkäufer, wenn er gewerblich gehandelt hat oder Du ihm einen Betrug bei einem Privatverkauf nachweisen kannst.
Die Frage ist nur, ob da auch etwas zu holen ist.
Häufig sind solche Händler offiziell total pleite und Du hättest ggf. noch die Kosten eines Rechtsstreites dazu.
Von daher würde ich es mir doch überlegen, ob der mögliche Ärger noch in einem vernünftigen Verhältnis zum verlorenem Kaufpreis steht.
"Der Verkäufer, wo ich es gekauft habe war eine Privatperson ist aber nie in dem Fahrzeugschein bzw Brief als Halter eingetragen gewesen. Das müsste doch auch schon nicht erlaubt sein oder?"
Warum sollte nur der Halter eines Autos dieses verkaufen dürfen? Dann wären sämtliche Gebrauchtwagenhändler, Erben, Firmen.... ziemlich dumm dran.
Der Halter ist die Person, die straßenverkehrsrechtlich für das Auto zuständig ist, also Verkehrssicherheit, TÜV, Steuern etc.
Das hat mit Eigentum am Auto, wie an jeder anderen Sache, nichts zu tun.
Eigentum ist Zivilrecht nach BGB, Halterschaft am Fahrzeug Straßenverkehrsrecht. Eigentümer ist der, der im Kaufvertrag steht; Halter der, der in den Fahrzeugpapieren ("Brief" und "Schein") steht. Diese sind kein Eigentumsnachweis, sondern die Bestätigung, dass das Auto eine Betriebserlaubnis besitzt.
Ich stimme Moas weitgehend zu,aber versuchen würde ich es trotzdem mit einer anwaltlichen Erstberatung. Auf dem Schrott sitzen zu bleiben ist ja auch keine Lösung.
Mir stellt sich aber die Frage, ob nicht funktionierende Bremsen etc. nicht bei einer Probefahrt aufgefallen sind?
Danke für die schnelle Antwort. Da ich eine Rechtsschutz Versicherung habe solle es ja kein Problem darstellen mal mit einem Anwalt zu reden oder?
Nun ja ja hat mir versichert, dass das Auto 3 Monate stand und sich dadurch flugrost gebildet hat. Er meinte ein paar mal bremsen dann sollten sie wieder richtig greifen. Klang für mich auch plausibel. Ich bin dann ein paar Stunden in dem Hof gedreht und es ging deutlich besser. Leider als ich es dann gekauft habe so ca 20cm später ging eine Lampe im Armaturen Brett an und in der Werkstatt hieß es dann, dass die ABS Pumpe hinüber sei. Deswegen die Lampe.
Wie alt ist denn der TÜV (brauchtest Du ja für die Zulassung),oder hat er es als Bastlerfahrzeug verkauft?
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, ist der Weg zum Anwalt natürlich kein Problem.
TÜV geht bis März nächsten Jahres und nein wurde nicht als bastlerauto verkauft.