Muss der fahrzeughalter und der versicherungsnehmer eine person sein
muss der fahrzeughalter und der versicherungsnehmer eine person sein (Zulassung)
Nein.
Moin "joschu",
auch von mir noch ein "NEIN" !!!
m.f.g.
Raucher
Im Regelfall nein aber besser vorher mit der Versicherung sprechen...
muss nicht. du musst das im versicherungsvertrag dann nur entsprechend angeben
Nein, natürlich nicht. Natürlich können Eltern z.B. den Wagen ihrer Kinder versichern, auch wenn der auf den Namen ihre Kinder gemeldet ist. Den Staat interessiert nur, wer der Halter ist (sprich: Wo kann ich meine Steuern eintreiben) und dass der Wagen versichert ist (damit irgendwer zahlt, wenn was passiert). Und die Versicherung interessiert sich nur dafür was das für ein Wagen ist, wer den Wagen fährt (und das muss ja auch nicht der Halter sein), wann und wie oft und wo er parkt, also alles das, woraus sie errechnen kann, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Schaden entstehen wird und in welcher Höhe in etwa. Somit ist es beiden Seiten schlicht egal ob der Halter der Versicherungsnehmer ist.
Es wird aber meistens teurer wenn das verschiedene Personen sind, das liegt einfach daran, dass das ein Negativfaktor in der Berechnung der Versicherung ist: Jemand der für sein eigenes Auto die Versicherung zahlt geht meistens sorgsamer und vorsichtiger mit dem Auto um als jemand, der damit gar nichts zu tun hat und dem es egal ist, wenn er hochgestuft wird, weil er es ja eh nicht zahlen muss. Klingt logisch, oder?
Es kann, je nach Versicherungsgesellschaft, etwas teurer werden, wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind.
Muss aber nicht: Der 19jährige Sohn von Bekannten hat sich sein erstes Auto gekauft, er ist Eigentümer und Halter.
Die Versicherung übernimmt sein Opa, der selbst nicht mehr fährt - so konnte der junge Mann den Rabatt vom Opa übernehmen. Natürlich mit Anfängerzuschlag, aber allemal günstiger als komplett neu versichert.