Garagenzufahrt rechte und pflichten
Wir bewohnen eine Einliegerwohnung. Die dazugehörige Garage wurde jedoch an den Obermieter vermietet. Dieser Obermieter verlangt ein ständiges Zugangsrecht zu seiner Garage, was ihm auch zu steht. Die Zufahrt zu dieser Garage führt jedoch auch über unsere Terrasse. Demzufolge schreibt er uns indirekt vor, wie wir unsren PKW parken,
nämlich so, dass er jederzeit in seine Garage kommt. Die Zufahrt auf dem Grundstück, bis zu unserer Terassen beträgt ca. 20 Meter. Die weitere Zufahrt über unsere Terrasse ca. 15 Meter. Er verlangt ein ständiges Zugangsrecht, doch von Reinigung und Pflege will er absolut nichts wissen. Das Alles sollen wir bereinigen und in Schuss halten. Nach meinem Daführhalten eigentlich abartig, oder ???
Rechte und Pflichten eines Mieters werden doch im Mietvertrag geregelt, was steht denn dazu drin?
Ich würde das zuerst mit dem Vermieter abklären.