Wo ist festgelegt, das man den Originalfahrzeugschein mitführen muss?
A
anon56520576
November 25, 2008
Oder reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins aus? Wo genau kann man das nachlesen?
A
anon18010486
November 25, 2008
In der StVZO.
A
anon58550229
November 25, 2008
Kopie reicht NICHT aus; zwischenzeitlich könnte das Fahrzeug ja stillgelegt worden sein.
Es MUSS das Original mitgeführt werden. Steht wie bereits gesagt groß und breit in der StVZO
W
Walburga
November 28, 2008
Hast Du überhaubt einen Führerschein?Das haben wir vor 30 Jahren schon in der Fahrschule gelernt Gruß Walburga