Ich habe auf einem privatparkplatz geparkt und einen parkschein am parkscheinautomat gelöst
ich habe auf einem privatparkplatz geparkt und einen parkschein am parkscheinautomat gelöst. der parkschein muss beim tür-zumachen in den fußraum des fahrzeuges gefallen sein. als ich wieder zu meinem auto zurückkam, hatte ich einen strafzettel an der windschutzscheibe mit der aufforderung 40 euro strafe zu bezahlen (bei zahlung innerhalb von 3 tagen 24 euro). da ich den parkschein noch habe, habe ich am selben tag (24.11.08)bei der zuständigen parkplatzgesellschaft angerufen und dieser geschildert, dass ich zur zeit der kontrolle (24.11.08,13.30 uhr) im besitz eines gültigen parkscheins war (gültig bis 13.55 uhr). ich bot der parkplatzgesellschaft auch an als beweis den beleg vorzulegen aber der zuständige mitarbeiter meinte das der straf-betrag ohne wenn und aber zu entrichten sei, da laut parkplatzordnung der parkschein gut sichtbar hinter der windschutzscheibe hinzulegen ist. meine frage: muss ich die 24 euro (bzw 40 euro)zahlen? wenn nein, wie sollte ich weiter vorgehen?
Ein freundliches, nettes Schreiben an die Parkplatzgesellschaft mit der genauen Darstellung vom Sachverhalt und Hinweis auf Deinen Anruf vom 24.11.08! Kopie vom Parkschein und vielleicht eine Abbuchungsvollmacht von Deinem Konto mit dem "Vermerk nur unter Vorbehalt" über 24,- EURO beilegen!
(das abgebuchte Geld kannst Du später, wenn Du willst, zurückrufen!)
Eine andere Lösung fällt mir auch nicht ein!
MfG
rama
Meine Erfahrung besagt, das der Parkschein gut sichtbar hinter der Frontscheibe liegen muss (so der freundliche Hinweis einer Politesse). Zu den obliegenheiten der Fahrzeugführers zählt die nochmalige Kontrolle nach schließen der Fahrzeugtür.
Es besteht nämlich die Möglichkeit, das gar kein Parkschein gekauft wurde, sondern der Parkschein von einem anderen Autofahrer "übergeben" wurde.
Ich würde es aber trotzdem nach der Meinung von unserer gesunden Pflanzenmargarine (Rama :-)) mal versuchen. Viel Glück
Probiersauf jeden Fall, ob Du allerdings im Recht bist, ist mir nicht ganz klar...
Viel Glück!
Hallo stinnes.
Mensch, das ist echt superärgerlich. Du bezahlst einen Parkschein und sollst trotzdem Strafe zahlen.
Aber rechtlich wirst Du wohl kaum drum herum kommen zu zahlen. Wie Wombat13 schon schrieb, könntest Du das Ticket ja gefunden oder von einem anderen Parkplatznutzer nach Ablauf bekommen haben und nun intervenieren.
Grundsätzlich ist es die Verpflichtung eines jeden Autofahrers, bei Parkscheinpflicht dafür zu sorgen, dass der Parkschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegt. Ist wie gesagt superärgerlich, aber da kannste nix machen. Zahl am Besten recht schnell, bevor Du 40 Euro zahlen mußt
Gut sichtbar?? Sichtbar, ja aber die sollen bei mir erst
mal suchen.