Ist eine Kennzeichenleuchte Pflicht?
Hallo zusammen,
weiß einer von euch ob solche Kennzeichenleuchten (https://www.buente.com/anhaengertechnik/de/shop/anhaenger_ersatzteil/anhaengerbeleuchtung/kennzeichenleuchten) bei PKW bzw. bei den Anhängern Pflicht sind? Ich kann das leider nirgendwo finden.
Danke
Gruß
§10 Abs. 6 der FZV:
"Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen."
Genau das steht doch, kurzgefasst, auf der verlinkten Seite...
Dafür muss man jedoch wissen, wie man son Link öffnet, und dann
muß man lesen können.