Abschleppkosten für Anfahrt trotz Leerfahrt - etwas anderer Fall
Um die Situation zu erklären muss ich etwas ausholen. Ich versuche es trotzdem kurz zu halten.
Ich arbeite in der stationären Jugendhilfe (Kinderheim f 9 Jugendliche). An meinem Arbeitsplatz gibt vor der Tür 8 Parklätze. Einige sind vermietet. Unsere Einrichtung besitzt 1 Parkplatz und ein weiterer wurde nun vor einigen Tagen v mir angemietet. Leider war dieser bisher trotzdem blockiert. Ich wollte mal ein paar Tage warten um den anderen Bewohnern die Möglichkeit zu geben ihr Auto zu entfernen. Deswegen parkte ich weiterhin ausserhalb(kann ja mal jemand auf Montage oder im Urlaub sein u das Schild nicht gleich sehen). Heute versuchte ich erneut auf meinen Parkplatz zu fahren- leider blockiert. Da ich dringend nach oben musste, stellte ich mein Auto in die zweite Reihe (also direkt hinter meinem Parkplatz). In der Einrichtung war eine Krise(Jugendliche hatte kurz zuvor erfahren, das er durch einen richterlichen Beschluss in eine geschlossene Einrichtung soll-Psychiatrie-darsuf folgte ein Nervenzusammenbruch beim Jugendlichen- nun konnte ich nicht weg und mein Auto blieb stehen und blockierte somit ein anderes. Dieser Mann rief den Abschleppdienst (es klingelte dann an der Tür und es kam nicht zum Abschleppvorgang)- Gebühr v 120 Anfahrt musste ich aber zahlen. Während des Gesprächs mit dem Auftraggeber stellte sich heraus, dass die Person unerlaubt auf dem Privatgelände steht. Er parkte dort weil er bei einem anderen Bewohner des Hauses zu Besuch war. Beim Einfahren in das Gelände weißt ein Schild darauf hin, dass das Parken ohne Berechtigung -nur für Mieter- verboten ist. Rein von der Logik- wenn er nicht unerlaubt den Parkplatz genutzt hätte, hätte ich meinen Parkplatz nutzen können. Nun meine Frage: Kann ich hier irgendwie dagegen vorgehen oder bin ich im Unrecht? Vielen Dank!
Wenn man diesen Hinweisen folgt, war das alles korrekt:
https://www.bussgeldkatalog.org/privatparkplatz-abschleppen/
Das direkte Abkassieren durch den Abschlepper ist zwar strittig, aber da akzeptiert und geschehen, kaum rückgängig zu machen.
Auch im Notfall sollte man es tunlichst unterlassen, andere zu blockieren oder zu behindern. Das ist strafbare Nötigung. Ob der da parken durfte, spielt da erst einmal keine Rolle: Es war eine Blockade und die durfte zu Recht beseitigt werden - der Blockierer zahlt.