Garantie/Gewährleistung bei EU-Import
Ich überlege gerade, eine Skoda Octavia als EU-Import zu kaufen und habe dazu einige Fragen zur Garantie und Gewährleistung.
- Gelten beim Kauf über einen deutschen Verkäufer die 2jährige deutsche Gewährleistung?
- Kann ich mich bzgl. der Gewährleistung auch direkt an Skoda Deutschland wenden oder gilt sie nur für den Verkäufer? Ist interessant für den Fall, daß der Verkäufer weiter entfernt wohnt.
- Kann ich mich bzgl. einer mehrjährigen Garantie direkt an Skoda Deutschland wenden oder muss ich an Skoda des Landes wenden, in dem der PKW erstmalig verkauft wurde?
- Falls ein möglicher Garantieschaden von Skoda Deutschland nicht akzeptiert wird und ich den Rechtsweg beschreiten möchte, muss ich dann gegen Skoda Deutschland vorgehen oder gegen Skoda des Landes in dem der PKW erstmalig verkauft wurde?
Zu 1: Ja, aber die Garantie läuft ab dem Zeitpunkt, an dem das Auto an den Händler im Ausland ausgeliefert wurde.
Zu 2 und 4: Die Garantie gilt EU-weit. Also auch in Deutschland.
Zu 3: Das sollte gehen, aber erst mal nachfragen.
Letztlich gilt das, was im Kaufvertrag steht.
Dazu auch mal das hier lesen: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/fahrzeugkauf-und-verkauf/reimport/
und ein kritischer Beitrag mit guten Informationen: http://www.vdik.de/arbeitsgebiete/recht-vertrieb/grauimport.html
Erst einmal muss man unterscheiden zwischen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) und Garantie.
1 .hier wird die 2 Jahre Garantie angesprochen. Diese gilt Europaweit ab Auslieferungsdatum !
2. auch hier wieder die Garantie ! Europaweit und Ansprechpartner wäre Skoda
3. Anschlussgarantie bei einem autorisierten Skoda Vertragshändler !
4. wenn ein Garantieschaden innerhalb des Garantiezeitraums entsteht sehe ich keinerlei Bedenken das Skoda diese ablehnen könnte oder sollte ! Egal aus welchem EU Land das Fahrzeug her kommt, da EU Garantie wäre hier Skoda Deutschland zuständig.
Sollte hier tatsächlich Skoda den Garantiefall ablehnen dann an den Verkäufer wenden (event. Sachmängelhaftung).
Wichtig ist natürlich das die Inspektionsintervalle auch eingehalten werden.
Den zweiten Link von Fuxfan würde ich nicht beachten, da dieser die EU Fahrzeuge zu kritisch sieht und bei einigen Punkten die Aussage nicht korrekt ist.
Wenn ich bei einem deutschen Händler ein EU-Fahrzeug kaufe gilt hier ganz klar das deutsche Recht.