Leichtkradtfahrzeug von 45 auf 25 km/h gedrosselt.Fahrerlaubnisfrei .Kein Krankenfahrstuhl
Ich möchte mir einen Aixam 400 kaufen.
Der ist von 45 auf 25 km/h gedrosselt. Hat auch keinen Eintrag als So.Kfz.Krankenfahrstuhl, ist aber von 1996
und ich bin vor dem 01.041965 geboren. Meine Frage: Darf ich den ohne Fahrerlaubnis fahren?
Meines Wissens nicht.
Führerscheinfrei zu fahren sind m.W. ausschließlich Mofas (einspurig, einsitzig, 25 km/h-Begrenzung) und zweispurig nur Fahrzeuge, die als Krankenfahrstuhl zugelassen sind.
Der genannte Aixam 400 erfüllt das nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtfahrzeug
Frag aber am besten mal beim zuständigen Verkehrsamt/Führerscheinstelle nach, ob das noch stimmt.
Seit dem 28.12.2016 sind zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder fahrerlaubnisfrei, wenn sie nicht schneller als 25 km/h sind.
Also auch die APE50, wenn sie einen Kleinkraftrad-Betriebserlaubnis mit 25 km/h bbH hat. Oder die neuen Elektrokabinenroller, wenn die dreirädrig und nicht schneller als 25 km/h sind.
§ 4 Abs. 1 Nr 1b FeV!