Wegerecht für Haus in zweiter Reihe (Wegbreite)
. Mein Haus steht in zweiter Reihe und ich nutze den Fahrtweg des Nachbarn um auf mein Grundstück zu gelangen. Der Fahrtweg ist ca. 3 Meter breit. Der Nachbar parkt sein Auto auf diesem Fahrtweg (Breite des KFZ's ca 1,80 m). Nun möchte der Nachbar zusätzlich noch ein Carport auf dem Fahrtweg errichten, was die Breite zusätzlich durch die entsprechenden Pfosten verringern würde. Für mich ist es schon jetzt sehr eng und erschwerlich über diesen Weg an mein Grundstück zu gelangen! Darf der Nachbar sein Auto dort abstellen? Darf der Nachbar ein Carport dort aufbauen, ohne mein Einverständnis? Gibt es eine Mindestbreite, die er mir gewähren muss? Ich danke für ihre Hilfe!
Nach den Infos hier darf der Nachbar die Zufahrt zum Haus in 2. Reihe nicht einschränken.
In jedem Fall hat der "Hinterlieger" ein gesetzliches Wegerecht, um auf sein Grundstück zu gelangen, das auch der "vorn Liegende" zu akzeptieren hat.
Dabei sind auch Besucher, Handwerker, Lieferanten etc. zu berücksichtigen.
Der Weg muss eine befahrbare Zuwegung ermöglichen. Ein reiner Fußweg genügt nicht.
"Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat er gute Chancen, es zu bekommen. Demnach steht einem Grundstückseigentümer gegen seinen Nachbarn ein Anspruch auf Benutzung dessen Zufahrtsweges zu, damit er sein Grundstück mit seinem Kraftfahrzeug erreichen kann. Das sogenannte Wegerecht. Ein anderweitig bestehender Zugang zu Fuß oder mit dem Fahrrad über eine öffentliche Fläche reiche für eine ausreichende Nutzung eines Anwesens nicht aus, da so die Grundbedürfnisse wie die problemlose Anlieferung von Gegenständen des täglichen Bedarfs nicht befriedigt werden können (Aktenzeichen: V ZR 106/07)."
aus: http://www.immo-magazin.de/nachbargrundstuck-hinterlieger-haben-wegerecht/
Mehr dzu: http://www.raleuner.de/beratungsbereiche-grundstuecksrecht/grundstuecksrecht