Ist es bekannt das Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte giebt
Mir wurde bekannt,das es ab einem Schwerbehinderten Merkzeichen 80% mit Kennzeichen G es eine generelle Befreiung von der Feinstaubplakette giebt,die in ganz Deutschland gilt !!!
Dient hiermit nur zur Information,für Schwerbehinderte.
Hoffe das diese Info Leidensgenossen hilft die mal nicht einfach in der Lage sind sich ein anderes KFZ zuzulegen.
Hallo plakodermen,
Ich stimme andieaerbeit zu!
Bisher ist es so das die Prozente absolut unerheblich sind!
Es kommt lediglich darauf an das mindestens eines der genannten Merkzeichen AG, BL oder H vorliegen.
Sollte sich da wirklich etwas geändert haben, so nenne uns bitte die entsprechende Quelle!
Nicht das Du da vielleicht etwas falsch verstanden hast oder selbst einer Fehlinformation aufgesessen bist und diese nun in gutem Glauben weiterverbreitest!
Denn das wäre dann alles andere als Hilfreich!
Also, Bitte benenne die Quelle!
Vielen Dank,
Blecky
Hallo Blecky.
Zu der oben aufgeführten Anmerkung,jetzt eine Aussage einer kompetenten Mitarbeiterin der Stadt Duisburg-eine Ausnahmegenehmigung mit 80%-G-!! kann ich in jeder Stadt in Deutschland für die Stadt in der ich wohne!oder wie hier in Duisburg zusätzlich auch für das ganze ! Ruhrgebiet beantragt werden.
Ich hoffe das diese Auskunft,wenn auch berichtigt,hilfreich ist
Gruß an alle Plenummitglieder.
M.f.G.
plakodermen
Hallo Blecky.
hoffe das ich nicht einer Ente aufgesessen bin?
Werde mich Montag nochmals an die Stelle der Stadt wenden um nochmals genaueres zu hinterfragen.
Melde mich dann erneut.
M.f.G.
plakoderen
Danke!
Eine Rückmeldung wäre wirklich nett von Dir!
Blecky
Hi Plakodermen,
Danke für die Rückmeldung!
Ich habe auch etwas herumgesucht und telefoniert und auf den Zuständigen Stellen in Ludwigsburg und Stuttgart ist dahingehend noch keine spezifische Regelung bekannt!
Allerdings wurde mir gesagt, das für die Befreiung von der Plakette die gleichen Kriterien gelten wie für die Berechtigung einen Behindertenparkplatz benutzen zu dürfen!!!
Und bei den Behindertenparkplätzen gibt es tatsächlich Ausnahmen!!!
Wenn also die Kriterien tatsächlich die gleichen sind, dann müßten diese Ausnahmen auch für die Umweltplakette gelten!
Die Ausnahmen im einzelnen:
Behinderte Personen Mit Merkzeichen G und B bei einer Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen oder auch der Lendenwirbelsäule, sofern diese zu Gehbehinderungen führt können ab 80% GDB eine Ausnahmegenehmigung erhalten!
Das ganze geht sogar unter den gleichen Bedingungen (Gehbehinderung) schon ab 70% GdB, allerdings muß dann dazu noch ein weiterer GdB von mindestens 50% aufgrund von Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane vorliegen!
Bereits 60 % GdB sind ausreichend für die Ausnahmegenehmigung wenn diese Prozente aufgrund Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa erteilt wurden!
70 GdB werden benötigt wenn diese Prozente auf einem doppelten Stomas (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) beruhen.
Vielleicht bezieht sich die Mitarbeiterin in Duisburg auf diese Gleichbehandlung von Parkberechtigung und Feinstaubplakettenbefreiung?
Aber da es da auch bei den Ämtern noch ziemliche Unterschiede im Wissenstand bzw. bei der Auslegung zu geben scheint würde ich auf jeden Fall vorher auf meinem zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen ob diese Ausnahmeregelungen in der betreffenden Region auch so erteilt wird - nicht das es da zu Problemen kommt...!
Denn - diese Ausnahmeregelungen gelten - wie Plakoderman schon schrieb - NICHT Bundesweit!
Also, in einer anderen Stadt gilt die Befreiung vielleicht nicht!
Blecky
Danke für die Rückmeldung!
Habe weiter unten noch was dazu geschrieben!
Blecky