Reifen im Winter
Gilt der Allwettereifen als zulässig, um - bei einem Unfall oder ähnlichem-den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden
zu werden,was die Auslegung als Winterreifen betrifft??
Es MUSS die Beschriftung "M+S" in Verbindung mit eienm stilisierten Schneekristall und einem stilisierten Berg dahinter auf der Reifenflanke des Allwetterreifens aufgeprägt sein; dann ist er auch für Winterbetrieb zugelassen.
VORSICHT: Längst nicht ALLE Allwetterreifen genügen diesen Anforderungen und tragen das o.A. Symbol; diese sind dann für winterliche Straßenverhältnisse NICHT zugelassen.
Hallo plakodermen,
im Gesetzeskommentar heißt es "unter anderem muß die Bereifung der Witterung angepaßt sein".
Damit ist das Thema ein wenig schwammig. Im Rechtsratgeber für Werkstätten wird folgende Definidion vertreten:
In Regionen mit zu erwartenden geringen Schneefall sind Ganzjahresreifen zu lässig.
In Regionen mit starken Schneefall und/ oder fester Schneedecke sind die Ganzjahresreifen nicht ausreichend.
Gruß Markus