Finden Beweismittelsicherungsgutachten in gerichtlichen Prozessen vom Richter Akzeptanz?
Ich befinde mich leider in einem lang andauernden Rechtsstreit mit einem betrügerischen Autohändler. Da es zeitlich nicht absehbar ist, wie lange sich der Prozess noch hinzieht und ich das Auto in dieser Zeit mit den Schäden nicht nutzen kann, überlege ich, das Auto auf eigene Kosten zu reparieren. Mein Anwalt rät mir davon ab, weil ich mir mit der Reparatur das Beweismittel im gerichtlichen Prozess nehme. Ich habe erfahren, dass man ein Beweismittelsicherungsgutachten von einem vereidigten Gutacher erstellen lassen kann. Dieses könne genutzt werden, wenn der Schaden am Fahrzeug zwischenzeitlich (vor dem gerichtlichen Prozess) auf eigene Kosten repariert würde (und damit der originale Schaden ja nicht mehr am Auto sichtbar wäre). Allerdings hänge es vom jew. Richter ab, ob so ein Gutachen als Beweismittel akzeptiert werde oder nicht. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Beweismittelsicherungsgutachten? Gibt es Erfahrungswerte, die zeigen, ob solche Beweismittelsicherungsgutachten in gerichtlichen Beweismittelführungen erfolgreich zum Einsatz kommen? Sprich werden diese Sicherungsgutachten vom Gericht/Richter als Beweismittel akzeptiert?
Vielen Dank fürs Feedback. Beste Grüße, Marco
Unter Umständen könnte das sehr teuer für Dich werden. Denn wird das Gutachten,aus welchem Grund auch immer, nicht aktzeptiert, trägst Du die nicht geringen Kosten dafür.
Auch die vor Urteil erfolgte Reparatur kann finanziell nach hinten los gehen,da der Gegner im Fall einer Niederlage, sagt er hätte die Reparatur zu einem deutlich geringerem Preis ausgeführt.
Man könnte aber auch bei Gericht anfragen,ob dieses Gutachten anerkannt wird,die müssen dann aber auch den Gutachter festlegen.Dann aber zeigt sich wer den besseren Anwalt und Gutachter hat. Schließlich kann ja die Gegenseite auch Gutachten anfertigen lassen.
LG