Ausnahmegenehmigung,weil mein PKW keinen Kat besitzt
Guten Tag.Für mein Fahrzeug gibt es ab Werk keinen Kat.Es ist Baujahr 1983.Wie und wo beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung.MfG Andreas Bohle
Zunächst mal ermitteln, ob es auch keinen Nachrüstkat eines anderen Zulieferers gibt ... sonst gibt's eh keine Ausnahmegenehmigung.
Im Fall des Falles kannste die bei der Kommune beantragen, in der sich die Umweltzone befindet.
Nachteile:
- Kostet "Strafgebühr" ^^
- ist befristet auf 1 Jahr
- gilt NUR für diese eine beantragte Umweltzone; in anderen Städten darfste wieder draußen bleiben
- es ist akribisch ein Fahrtenbuch zu führen, das belegt, WANN und WO Du in die Umweltzone EIN- und auch wieder AUSGEFAHREN bist.
Am Besten wartest Du noch fünf Jahre - dann ist Dein Auto 30 -, beantragst ein H-Kennzeichen für erhaltenswertes automobiles Kulturgut ... und genießt dann (hoffentlich noch) das unbeschwerte Fahren in allen Umweltzonen dieser Republik. Historische Fahrzeuge sind von der Plakettenpflicht nämlich (noch) ausgenommen.
Ich glaub, die Idee hinter der Einführung der Umweltzonen ist die, daß genau solche Autos eben nicht dort verkehren sollen. Was ich von der ganzen Sache halte, hab ich schon des öfteren geäußert, aber unterm Strich habt Ihr die Idioten gewählt, nun seht zu, wie Ihr mit den Konsequenzen klarkommt.
Für den 911er gibt es allerdings unzählig viele Anbieter für Nachrüstkats, von daher muß er nicht gleich entsorgt werden, sondern kann an diese Ausgeburt kranker Politikerhirne angepaßt werden.