KFZ-Eigentum
Wie kann man einer Versicherung das Eigentum eines KFZ beweisen? KFZ-Schein und Brief sind laut Versicherung kein Beweis des Eigentum.
Ein Kaufvertrag ist ein gültiger Nachweis, Schein und Brief immerhin Indizien.
Weitere Indizien könnten sein:
Nachweise über die Zahlung der KFZ-Steuer oder Versicherung, allgemeine Nachweise über Zahlung der laufenden Kosten wie Benzin, Reparaturen und sonstigen Unterhalt des KFZ.
Das KFZ wurde vor 10 Jahren zum Geburtstag geschenkt, somit sind keine Kaufbelege in meinem Besitz. Steuernachweis ist kein Eigentumsbeweis laut Versicherung.
Vermute das dies nur eine Hinhalte- und Verunsicherungstaktikt ist, von der Beklagtenseite.
Wie kommt die Versicherung eigentlich darauf das das Auto nicht Dein Eigentum sein könnte?
eingetragener halter beim straßenverkehrsamt plus den versicherungsnachweis! punkt! wenn du das auto geschenkt bekommen hast, kannst du den nachweis schließlich nicht anders erbringen!
wenn die sich querstellen, sollen sie dir gefällgst einen nachweis nennen, den sie akzeptieren. allerdings ist es dir nicht zuzumuten, 150 nachweise zu erbringen (tankbelege etc.). bei derartigen hinhaltetaktiken gleich mit dem anwalt drohen oder diesen noch besser gleich antworten lassen.
Ja, wenn die So rumzicken dann solle Sie Dir gefälligst sagen was sie haben wollen!
Alles ander ist dummes Blabla.
PepeJones hat da den Nagel auf den Kopf getroffen.
Ein "sanfter" Hinweis an die Versicherung das Sie mit Ihrer Hinhaltetaktik aufhören sollen da Du ansonsten die Sache einem Anwalt übergibst und das sollte funktionieren!
Gegebenefalls auch gleich einen Anwalt einschalten der freundlich um klärung des Sachverhaltes bittet...
Blecky
Warum will welche Versicherung das wissen und haben?
Schenkungsurkunde vom schenkenden mit Unterschrift von Zeugen! Aber das ist alles Quatsch!
Bist Du Halter des Fahrzeuges?
Bist Du Besitzer des Fahrzeuges?
Bist Du noch im Besitz des alten nicht entwerteten KFZ- Briefes?
Hast Du Steuern, Versicherung und Reparaturrechnungen bezahlt?
Ist Das Fahrzeug als gestohlen oder unterschlagen gemeldet? (Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt)
Aber ich verstehe die Frage nicht! Welchen Grund hat die Versicherung diesen Nachweis zu verlangen?
MfG
rama
Moin "heruf",
du musst einer gegnerischen Versicherung nicht nachweisen, ob du der Besitzer des Fahrzeuges bist, lediglich der Halter ist zur Regulierung eines "empfangenen Schadens" wichtig und interessant.
Beste Beispiele:
Der Halter eines Fahrzeugs kann polizeilich ermittelt werden, der Besitzer ist vollkommen irrelevant.
Im Zweifelsfall bekommt der Halter bei Verstössen im Strassenverkehr die Strafe, nicht der Besitzer ...
Da verlangt ein "Sachbearbeiter" einen Nachweis, den du keinesfalls erbringen musst. Halter, Versicherungsnehmer und Besitzer eines Fahrzeuges, können drei vollkommen unterschiedliche Personen sein, dass geht aber eine Versicherung gar nichts an ...
Es gibt allerdings einen Fall, in dem die Versicherung tatsächlich das Recht hat zu erfahren, wer der Besitzer ist ... Leasing! Dort ist (im Leasingvertrag) oftmals vertraglich festgehalten, dass nur die Leasinggesellschaft für Wertminderungen u.s.w. empfangsberechtigt ist.
Allerdings wäre es schon interessant, was eigentlich passiert ist, denn im Moment können alle nur im trüben fischen!
m.f.g.
Raucher
Antwort für Hallo Raucher,
rama,
Blecky,
Pepelones,
Moas
Zuerst eine Entschuldigung, konnte wg. PC-Probleme nicht Antworten, seht mir das bitte nach. Ein Anwalt ist von Anfang an mit diesen Sachverhalt beauftragt.
Es handelt sich hier um einen Heckspoilerabriss in einer Waschhalle. Schadenstag war der 09.03.2007. Gegnerische Versicherung ist die V / D A R A G. Sachverständigen Schadensgutachten am 17.04.2007. Mehrere Verhandlugstermine vorm Richter. Am 13.05.2008 hat sich die Ceccato GmbH (Waschanlagenbetreiber)in den Rechtsstreit eingebracht. Am 21.11.2008 Termin zum erneuten Schadensgutachten mit probewäsche, bis heute stillschweigen. Hier ist eindeutig die Mürbemachtaktik des Kläger ins Ziel gefasst worden.
MfG
heruf
@raucher: Es ist durchaus möglich, dass Fahrzeugbesitzer und Versicherungsnehmer zwei verschiedene Personen sind - und das nicht nur beim Leasing. Eine derartige Regelung bieten verschiede Versicherungen an und hat den Vorteil, dass der Fahrzeugbesitzer die Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers mit benutzen kann (was natürlich den Nachteil hat, dass bei einem Schadensfall beide herabgestuft werden.
Es ist tatsächlich genau so, wie Hosenmatz es schreibt. Die Versicherung hat hier tatsächlich völlig richtig gehandelt. Die einzige Möglichkeit ist also tatsächlich einen Kaufvertrag vom "Schenker" zu holen oder zumindest nachträglich einen Schenkvertrag aufzusetzen und diesen beglaubigen zu lassen.
Was mich jetzt nur wundert: wenn in diesem Fall bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde, wieso weiß der das nicht?!
hallo hosematz,
dein kommentar ist sehr nützlich, ich danke dir dafür.
in der zwischenzeit hat sich alles verändert. der beschenkte ist verstorben und ich bin als alleinerbe jetzt in den besitz des PKW.
es grüßt dich
heruf