Werkstatt pfänden nachträglich das Fahrzeug
Guten Abend.
Ich habe meinen Pkw zur Reparatur in eine Werkstatt gegeben. Es würde eine Rechnung erstellt. Da mit der ec Karte leider nur eine Summe von 2000 Euro vor Ort bezahlt werden konnte, einigten wir uns darauf, dass die n Ich ausstehende Summe von 400 Euro überwiesen wird. Dies wurde noch am gleichen Tag gemacht. Das Fahrzeug wurde von der Werkstatt herausgegeben. Unmittelbar beim herunterfahren vom Werkstattgelände, wurde ein Problem festgestellt. Somit würde das Fahrzeug erneut an die Werkstatt übergeben, um diesen Fehler zu beheben. Eine Woche später wurde das Fahrzeug abgeholt und die zweite Rechnung bar bezahlt. Es würde gesagt, dass die 400 Euro von der ersten Rechnung nicht eingegangen seien. Der Werkstatt würde ein Ausdruck des Onlinbankings ausgehändigt, aus dem ersichtlich war, dass das Geld angewiesen wurde. Da der Pkw abgemeldet war, würde er auf einem öffentlichen Parkplatz, unmittelbar an der Werkstatt abgestellt, um einige Tage abgeholt zu werden. Als ich ihn heute abholen wollte, stand er plötzlich wieder auf dem Gelände der Werkstatt. Auf Nachfrage gab der Betreiber an, die 400 Euro seien noch immer nicht eingegangen und er werde das Fahrzeug nicht herausgebe, bis das Geld da ist. Da das Fahrzeug bereits ausgehändigt wurde, inkl. Schlüssel und ZB Teil II, dürfte in diesem Falle das pfandrecht nicht mehr gelten. Sehe ich das richtig und gegen welchen Paragraphen hat die Werkstatt nun verstoßen?
Vielen Dank im Voraus.