Sammlung der Rechtsirrtümer
Egal wie gut oder schlecht ein Autofahrer ist - irgendwann kommt man in eine Situation, in der man nicht mehr weiter weiß und sich hinterher gedanken macht, ob man wirklich richtig gehandelt hat, oder was man lieber anders geregelt hätte.
Dieser soll als Anregung gedacht sein, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen nieder zu schreiben, von denen man der Meinung ist, dass sie andere Autofahrer kennen sollten...
Ich mach dann mal den Anfang:
1) Polizeikontrolle:
Wer kennt das nicht. Plötzlich wird man von einem Freundlichen Herrn (oder auch Dame) in Grün heraus gewunken und schon kommt die opligatorische Frage: "Haben Sie Alkohol getrunken?"
Hier sollte man nun wissen: egal wieviel man intus hat, selbst dann wenn man absolut sturz betrunken ist, die einzig richtige Antwort auf diese Frage muss lauten "NEIN"!!! (selbiges gilt natürlich auch für Drogen und ähnliches...)
Hat man tatsächlich Alkohol getrunken und wird zum Test gebeten kann die Polizei Sie dann nicht auf die Aussage festnageln - man muss sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen, hat also keine Konsequenzen für die weitere Verfahrensweise!!!
2) Und wieder befinden wir uns in einer Polizeikontrolle: Der nette Beamte möchte unseren Verbandskasten sehen. Als pflichtbewusster Autofahrer haben wir natürlich einen solchen dabei, nur leider ist dieser abgelaufen. Muss man nun hier ein Bußgeld bezahlen oder nicht?!
Natürlich NICHT! Das Verfallsdatum auf dem Verbandskasten ist eine Empfehlung des Herstellers und hat die Polizei nicht zu interessieren. Es gibt kein Gesetz das vorschreibt, wie alt ein Verbandskasten sein darf, einzige Bedingung ist, dass dieser vorhanden ist - mehr nicht!
3) Nach den ganzen Kontrollen brauchen wir erstmal einen guten Schluck in der Stammkneipe. Da wir wissen, dass es etwas mehr wird verzichten wir nun auf das Auto und fahren Fahrrad - aber halt: gilt auf dem Drahtesel nicht auch eine Promillegrenze?! Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten!
Wenn man über die Straße eiert und alle drei Meter unplanmäßig über den Lenker absteigt, dann kann die Polizei tatsächlich nichts machen - klingt komisch, ist aber so. Solange wir immer schön auf die Fresse fallen können die nichts weiter tun als im Ernstfall einen Krankenwagen rufen...
Anders sieht es aus, wenn man noch gerade auf fahren können und keine wesentlichen Ausfallerscheinungen zeigen. Kommt es dann zum Alkoholtest, sollte man UNTER 1,6 Promille haben! Hat man mehr als diesen Wert und kann noch ordentlich Fahrradfahren, dann gehen die Gesetzeshüter davon aus, dass bereits eine Gewöhnung eingesetzt hat, auf deutsch: man betrachtet Sie als Alkoholiker! Und damit ist der Führerschein erstmal weg und es geht ab zur MPU (Idiotentest) - und die besteht keiner beim ersten Mal!
So, ich hoffe, dass ich erstmal weiterhelfen konnte und sich dann noch paar mehr Leute melden und ihre Erfahrungen zum besten geben
nächster spaß:
verkehrskontrolle mit fahrzeugdurchsuchung.
1. nach dem ausstigen das fahrzeug wieder verschließen. der private pkw ist ein ähnlich geschützter raum, wie die private wohnung. sprich ohne richterliche anordnung (im volksmund durchsuchungsbefehl für genau dieses fahrzeug...) dürfen sie zwar von außen reingucken. irgendwas öffnen dürfen sie nicht. das darf nur der zoll.
nach einer durchsuchung muss auch der ursprüngliche zustand des fahrzeugs wieder hergestellt werden (alles auseinandergebaute ordnungsgemäß zusammengebaut, verschmutzungen durch hund etc beseitigt..) und entstandene schäden sofort angezeigt werden. nichts gegen kontrollen, aber grundlos sein auto von polizeischülern zerpflücken lassen, weil die gelangweilit sind, ist nicht rechtens.
es ist zwar freundlich, wenn man sein fahrzeug öffnet, damit die jungs mal reingucken können, aber bestehen können sie darauf nicht.
ausnahmen: gefahr in verzug, ausreichende verdachtsmomente (müssen genannt und entsprechend gravieren sein (tote leiche im kofferraum...))
geschwindigkeitsmessung per laser:
was ist zu tun wenn man angehalten wird ?
1. sich auf dem gerät das messergebnis als beweis zeigen lassen. es müssen auch immer 2 personen am lasermessgerät sein. einer misst, und der andere als zeuge. steht da nur einer, sollte man zeugen benennen können, da die messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
2. nichts zugeben, sondern den genauen tatvorwurf anhören. auch danach nichts zum tatvorwurf sagen, einfach hinnehmen, und gut. grund: schnell kann aus einer entschuldigung vorsatz werden, und das kann noch mehr ärger geben.
Noch was zum "geschützten Raum": wer das will, der darf sogar nackt autofahren - wie gesagt, wer dass will...
Wenn die Polizei Dein Auto zerlegt hat und etwas "nicht legales" gefunden hat, brauchen sie den Wagen nicht wieder in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen.
ICh krame das hier zwar raus, aber mal ne Frage dazu.
-"wer das will, der darf sogar nackt autofahren"
Darf man dann auch Sex auf der Rückbank haben? Ist das nicht Erregung öffentliches Ärgernisses? (Pkw ordentlich abgestellt auf Parkplatz)
-"Es gibt kein Gesetz das vorschreibt, wie alt ein Verbandskasten sein darf, einzige Bedingung ist, dass dieser vorhanden ist - mehr nicht!"
2 Polizistinnen der Bereitschaft haben mich bei einer Routinekontrolle rausgewunken und meinen abgelaufenen Kasten bemängelt, aber nur mündlich verwarnt. Später in der Apotheke, wo ich den wieder erneuern lassen wollte stellte man fest: Mhd: 2012.07. Das verstanden die Beamtinnen als abgelaufen seit 20.12.2007, obwohl das Juli 2012 heißen sollte. Ich hatte bei der Kontrolle nicht hingeguckt. Hätte ich mal machen sollen, was ie wohl für Gesichter gemacht hätten..