Kaufvertrag und was der Händler sagt
Hallo, ich habe mir ein Gebrauchtfahrzeug gekauft.
Wir haben uns den Wagen 2x angeschaut.
Er ist erst 2 Jahre alt und hat 5500KM gelaufen.
Ich dachte der Verkäufer hat mir alles über den Wagen erzählt und ich wollte den Wagen kaufen.
Er gab mir die 2te Seite des Vertrags und sagte mir das ich dort unterschreiben muss.
Dies tat ich.
Zuhause schaute ich mir den Vertrag nochmal an, dort Stand das ein Austauschmotor drin sei und das hinten ein "Unfallschaden am Heck repariert" wurde.
Jetzt stellt mich die Frage, ob das Gründe sind um vom Kaufvertrag zurück zutreten zu können.
Er hat es mir nicht gesagt aber im Vertrag steht es drin. Mein Freund war auch da, dieser kann bezeugen das der Händler nichts gesagt hat.
Wir sieht da die Rechtslage aus?
Jemand schon so einen Fall gehabt?
Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht, nicht, was gesagt wird.
Der Unfallschaden wie auch der Austauschmotor sind im Kaufvertrag genannt, damit hat der Händler seine Aufklärungspflicht erfüllt. Es ist letztlich immer im Interesse beider Seiten, einen Kaufvertrag vollständig zu lesen.
Was du "denkst" oder "dir vorstellst," hat mit dem was im Vertrag steht oft wenig zu tun. Schwarz auf weiß zählt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfallwagen-wann-ist-der-ruecktritt-vom-kaufvertrag-moeglich_080132.html
PS: Hat der Wagen wirklich erst 5.500 km oder doch eine Null vergessen?
Hallöchen erst einmal,
Nein hast du nicht ! den der Verkäufer ist seiner Aufklärungspflicht in schriftlicher form nachgekommen was jedoch sein könnte das das Fahrzeug mehr Kilometer runter hat und der Ausgetauschte Motor nur die 5500 Km runter hat. Außerdem gilt bei Fahrzeug kauf kein Widerrufsrecht bzw. gibt es rechtlich keinen. Ich sage zu diesen Sachverhalt nur eins wer lesen kann ist klar im Vorteil.