Export von Gebrauchtwagen (privat) nach Polen
Mein stillgelegtes Auto wird vom Käufer nach Polen mitgenommen und dort angemeldet. Was ist für dabei zu beachten und welche Papiere muß ich für die Zulassungsstelle beibringen, um die bisherige Kfz- Nummer freizugeben ?
Danke
Du hast Dein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet!
Nun hast Du es verkauft,
der Käufer erhält von Dir, den KFZ- Brief(oder Zulassungsbescheinigung 2),
den KFZ- Schein (oder Zulassungsbescheinigung 1)mit dem Vermerk und dem Datum der Abmeldung.
(von dem Vermerk der Abmeldung mit Stempel der Zulassungsstelle würde ich mir eine Kopie machen, als Beleg für meine Versicherung.).
Weiterhin bekommt der Käufer die AU- und HU- Bescheinigung.
Das wars, mehr brauchst Du nicht machen.
MfG
rama
@rama
... nur ein klitzekleiner Fehler: Bei der Abmeldung des Fahrzeug wird bei den alten Papieren der KFZ-Schein von der Zulassungsstelle EINBEHALTEN.
Es gibt ja eine Abmeldebescheinigung in 2-facher Ausfertigung (je 1 Exemplar für evtl. Wiederanmeldung und für den Versicherer).
Anders bei den neuen EU-konformen Zulassungsbescheinigungen: Da wird bei Abmeldung Teil 1 UND Teil 2 wieder ausgehändigt.
Bei der Ausfuhr ins Ausland muss das Auto in Deutschland ENDGÜLTIG STILLGELEGT werden, sonst hat der Käufer bei der Wiederzulassung evtl. ein Problem.
Am Besten sagst Du der Zulassungsstelle auch, dass der Wagen ins Ausland verbracht wird, sonst könnte es imho noch Ärger mit dem Verwertungsnachweis geben.
...und schon wieder etwas schlauer geworden __ Danke!
ich habe das Problem - VW POLO defekte Wegfahrsperre.
Wollte das Auto an einen Freak, Autohändler o.ä. in Polen verkaufen. Wie finde ich Händler, oder Reparaturwerkstätten, die defekte Autos dort in Ordnung bringen?
Schau mal an otomoto.pl - dort findest du mehrere Autohändler, die gerne solches Auto kaufen.
Wenn du Hilfe brauchen würdest, nimm bitte Kontakt mit uns auf: http://slavis-uebersetzungen.de/