Vorabbestellung=Annahme der Bestellung?
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe im Internet einen Wagen gefunden, der mir sehr gefallen hatte. Da ich aus Duisburg kam und der Wagen in Dresden stand, sagte ich dem Händler, dass ich erst am darauffolgenden Samstag kommen könne. Daraufhin sagte er mir, er müsse eine Vorabbestellung machen, um alles in die Wege leiten zu können (Neuer Tüv etc)
Er hat 8.12.17 eine Vorabbestellung gemacht und mich gebeten sie unterschrieben zurückzuschicken. Das habe ich auch gemacht. In der Bestellung stand, dass ein kostenloses Rücktrittsrecht zur Inaugenscheinnahme besteht. Das hatte mir der Händler auch am Telefon gesagt. Er sagte, dass ich mir keine Sorgen deswegen machen solle und ich jederzeit zurücktreten könne. Ich wollte am 16.12.17 den Wagen besichtigen, was auch als Lieferdatum in der Bestellung vermerkt war. Ich konnte das Datum jedoch nicht wahrnehmen und musste verschieben. Bis heute habe ich den Wagen nicht besichtigen können. In den AGBs der Bestellung steht, dass der Käufer an die Bestellung 10 Tage gebunden ist. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.
Meine Frage wäre: Der Wagen ist nicht ausgeführt. Ich habe die Vorabbestellung unterschrieben. Ist das bereits die Annahme der Bestellung? Oder muss eine seperate Auftragsbestätigung vom Verkäufer erfolgen?
Die 10 Tage sind längst vergangen. Ich mache mir ernsthaft Sorgen...