Rücktritt Neufahrzeug trotz bereits eingebauter Gasanlage?
Guten Tag liebes Plenum,
ich hätte eine Frage zum Rücktritt meines Kaufvertrages zu einem Neufahrzeug.
Ich habe in den vergangen Wochen ein neuen Lada Urban 5-Türer gekauft. In der Anzeige ausgeschrieben und im Kaufvertrag verankert, ist eine Anhängekupplung für dieses Fahrzeug, mit der es auch ausgeliefert wurde.
Wegen Problemen beim Importeur/Hersteller fehlt jedoch jegliche Eintragung der Anhänge/- Stützlasst im CoC-Papier und auch im Fahrzeugschein. Laut Händler (und auch eigener Recherche) wird es in absehbarer Zeit keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller (in Russland) geben, wodurch ich mein Fahreug nicht mit einer Anhängerkupplung betreibern werde dürfen.
Meiner und auch der Ansicht des Händlers nach, ein erheblicher Mangel.
Er hat mir den Rücktritt angeboten. (Insgesamt netter zuvorkommender Händler).
Mein Problem ist jetzt aber, dass ich bis der Fehler aufgefallen ist, eine LPG-Anlage hab einbauen lassen ( Kosten 2850 plus Transportkosten ). Das Fahrzeug wurde nur mit dem Änger transportiert und die Gasanlage kurz eingefahren.
Meine Frage ist nun, ist der Händler verpflichtet a) Mein Fahrzeug immernoch zurückzunehmen? b) Muss er diesen wertsteigernden Umbau ebenfalls bezahlen?
Weil ich werde das Fahrzeug ja nicht zum alten Preis abgeben und einfach die 3000 Euro abschreiben...
Ich weiß grundsätzlich Rücktritt nur bei Originalzustand... da mir der Mangel aber da noch nicht bekannt war, weiß ich nicht wie jetzt die Rechtslage ist..
Was meint ihr dazu? Lieben Dank schonmal.
LG Michel
Hallo Michel,
obwohl das Recht auf Deiner Seite ist, dürfte es nicht einfach werden.
Das Fahrzeug weist einen Mangel auf. Gib dem Händler zwei Chancen diesen Mangel zu beheben.
Kann er das nicht, muss er den Wagen zurücknehmen, § 434 und 439 BGB.
Die Gasanlage muss er auch ersetzen, da zum Zeitpunkt des Einbaus der Mangel nicht bekannt war.
Es wäre das Gleiche mit Spoilern, Lackierung, Alu-Rädern, usw..
Bei Schwierigkeiten nimmst Du dir am Besten einen Anwalt.
Gruß
Wolfgang
Um sicher zu sein wie die Rechtslage ist solltest du dir rechtlichen bestand holen.
Hier stellen sich die Fragen:
Wer hat die AHK verbaut?
Wer hat die Gasanlage verbaut?
Ist die AHK von einem deutschen Händler verbaut worden sollte er dafür sorgen das er per Einzelabnahme auch eine Zulassung bekommt.
Ist sie uns Russland verbaut worden wirst du ein Problem haben.
Das größere Probleme sehe ich aber in der Gasanlage. Denn ich gehe davon aus das diese nicht beim Händler verbaut worden ist da der Wagen dazu transportiert wurde.
Warum sollte der Händler ein Fahrzeug zurück nehmen das baulich verändert wurde? Das würde niemand machen. Der Hersteller gibt auf ein Produkt eine Garantie. Wird dieses Produkt verändert, umgebaut oder anders verändert erlischt die Garantie und damit jeder rechtlicher Anspruch. Das finde ich auch richtig so. Denn warum soll ich auf den Motor eine Garantie geben wenn der Umrüster mit einer schlecht eingestellten Gasanlage den Motor schrottet?
Aus Sicht des Händlers ist der Einbau also keine Wertsteigerung sondern ein enormer Wertverlust.
Wenn ein zertifizierter Betrieb des Händlers den Einbau übernommen hat kannst du dein Recht natürlich wahr nehmen und den Händler um Nachbesserung bitten oder über eine Rücknahme verhandeln.
Also viele Fragen die der Fachmann zu klären hat.
Wenn der Händler aber kulant ist sollte, solltest du mal ein ehrliches Wort sprechen und fragen unter welchen Bedingungen er den Wagen jetzt zurück nehmen würde.
Ich habe es so gelesen, dass der Lada mit AHK beim Händler gekauft wurde.
Zitat >>> "Warum sollte der Händler ein Fahrzeug zurück nehmen das baulich verändert wurde?"
Der Kunde ist davon ausgegangen, dass das Fahrzeug den Herstellerangaben entspricht.
Daher hat er den Wagen nach seinen Vorstellungen umbauen lassen.
Dadurch entspricht das Fahrzeug nicht der vereinbarten Beschaffenheit, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Herstellers erwartet hat.
In gutem Glauben wurde eine Gasanlage verbaut, daher muss der Händler / Hersteller / Importeur diese Kosten auch übernehmen.
Zitat>>> "Aus Sicht des Händlers ist der Einbau also keine Wertsteigerung sondern ein enormer Wertverlust."
Die Sicht des Händlers ist uninteressant. Der Wagen kann mit der beworbenen AHK nicht genutzt werden und das ist ein Mangel.
Das wird kein leichter Kampf, aber da würde ich nicht aufgeben.
Ja so ist es. Hatte ich ja geschrieben. Wenn AHK und Gasanlage von einem zertifizierten Betrieb kommt dann ist die Möglichkeit groß hier zu seinem recht zu kommen.