Privatparkplatz in Anwohnerparken
Hallo, heute habe ich einen Zettel an meinem Auto gefunden auf dem steht, dass dies ein privat angemieteter Parkplatz ist und bei Wiederholung mein Auto abgeschleppt wird. Nun zur Umgebung ich wohne in einer Straße nahe der Innenstadt und dort ist alles als Anwohnerparken beschildert (Anwohnerparkausweis habe ich) und von einer Kennzeichnung bzw. Beschilderung von einem Privatparkplatz ist nichts zu sehen, kann es sein das die Person dementsprechend zu unrecht den Zettel angebracht hat? Aus meiner Sicht müsste ein Privatparkplatz ja auch als solche erkennbar sein. Kann man dies bei der Stadt anfragen, ob das stimmt?
Bei der Stadt, dem Ordnungsamt braucht man nicht fragen, denn entweder ist es öffentlicher Straßenbereich mit "amtlich" ausgeschildertem Anwohner-, Bewohner- oder wie auch immer dort genannten Parkbereichen. Dort gibt es grundsätzlich keine privat vermieteten Parkplätzen, weil es niemanden gibt, der einen Parkplatz vermieten könnte.
Oder du hast auf einem auch als "Mieterparkplatz" bekannten, oftmals auch als Anwohnerparkplatz bezeichneten Parkfläche eines Wohnhauses o.ä. außerhalb des öffentlichen Straßenbereichs gestanden. Dort hat die Stadt nichts zu sagen und dort kannst auch berechtigt "verjagt" bis hin zum abgeschleppt werden.
Nicht unbedingt.
Grundsätzlich gilt, dass Parken ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften, am rechten Fahrbahnrand und in Fahrtrichtung zulässig ist, und selbst dort gibt es noch weitere Einschränkungen (§12 StVO).
Alles, was vom "am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung" abweicht, ist nicht zulässig. Es muss nichts verboten werden (wäre doppelt), sondern ein Parken per Beschilderung für zulässig erklärt sein.