Erneute Reparaturwelle bei Erdgas-VW
Als Fahrer eines Erdgas-Tourans sind wir in den letzten Jahren bereits einigen harten Prüfungen ausgesetzt gewesen.
Nach zwei Rückrufaktionen wegen fehlerhaft verarbeiteter Erdgas-Tanks in den letzten Jahren ist nun unmittelbar nach dem letzten Tanktausch ein neuer Defekt im Zusammenhang mit Erdgas aufgetreten:
Unmittelbar nach dem letzten Erdgastank-Austauschaktion roch der Wagen anschließend nach Erdgas - zunächst schwach, dann immer stärker wahrnehmbar, dann auch im Innenraum. Laut VAG-Werkstatt handelt es sich nun um einen weiteren Schaden an der Erdgasanlage (“Verdichter”) für über 3500€ !
Wir sind -gelinde gesagt- mehr als sauer bei einer solchen Reparaturflut und -höhe, welche jetzt in finanzielle Bereiche kommt, die nicht mehr akzeptabel sind. Wir haben mittlerweile jegliches Vertrauen in die Marke VW verloren.
Vor sechs Wochen haben wir nun den Kontakt über die Service-E-Mailadresse, vor drei Wochen nochmals über die Kontaktseite von VW gesucht, jedoch bislang ohne jedwede Reaktion.
Da wir auch von weiteren Fällen mit dem Verdichter erfuhren, kommt langsam die Sorge auf, dass auf die Erdgas-VW und seine Fahrer nun die nächste Problemwelle zukommt.
Ob VW nunmehr einen weiteren Austausch der offensichtlich erneuten fehlerhaften Bauteile bei den betroffenen Fahrzeugen vornehmen wird, ist fraglich.
Was für einen "Verdichter"?
An der Gasanlage gibt es keinen Verdichter, nur die Klimaanlage hat sowas und am Motor gibt es einen, nennt sich üblicherweise Turbolader.
Was gern und regelmäßig verreckt und dann richtig teuer wird, ist der Gasdruckregler, im VW-Jargon: GDR genannt. Da hatte VW anfangs mechanische verbaut und die halten im Regelfall nicht mehr als 80.000km, können sich aber auch schon deutlich früher verabschieden.
VW hatte ab 2009 auf elektronisch gesteuerte umgestellt (die bisher ganz gut laufen), und sich bei Ausfällen in einer Übergangszeit von rund 6 Jahren recht kulant bei den Reparaturkosten gezeigt, also was VW unter kulant versteht. Seit Anfang 2016 besteht diese Kulanzregelung nicht mehr und Reparaturkosten müssen auch aufgrund einer fehlenden Gefährdung vollständig selbst getragen werden.