Citroen C1 5 Personen
Hallo,
Ich fahre jetzt seit einiger Zeit meinen C1 und häufig frage ich mich immer das Gleiche: Auf der Rückbank sind nämlich nur 2 Anschnallgurte obwohl dort Platz für 3 Personen wäre. Laut dem Fahrzeugschein dürfen eigentlich auch nur insgesamt 4 Personen befördert werden. Falls ich jetzt aber doch 3 Leute auf der Rückbank habe und ich damit angehalten würde, auch wenn das Risiko gering ist da ich so meist nicht weiter als 10km fahre, was wäre dafür die Strafe? Ich bin mir ziemlich sicher das es nicht erlaubt ist aber würde es dann als unangeschnalltes fahren gelten mit einem Bußgeld von 30€? Oder hat es den gleichen Wert wie wenn ich jemanden z.B. im viel zu kleinen Kofferraum transportiere, was natürlich viel gefährlicher wäre. Noch dazu bin ich in der Probezeit, ich weiß nicht wie viel das in diesem Fall ausmacht.
Aus dem Fahrzeugschein dürfte ersichtlich sein, für wieviele Personen das
Ding zugelassen ist. Offenbar für vie Personen, da Deinen Angaben gemäß
hinten nur für zwei Personen Anschnallgurte eingebaut sind. Das Mitnehmen
einer dritten Person hinten ist damit ausgeschlosen, weil - wie Du richtig
sagst - Anschnallpflicht besteht. Das Fahrzeug wäre also unzulässig beladen,
eine Person nicht angeschnallt.
Solltest Du angehalten werden, dann kommt zu dem fehlenden Anschnallgurt
auch eben die unzulässige Beladung hinzu , und das vorsätzlich.
Es gibt für den kontrollieremden Beamten zwei Möglichkeiten: eine Person aussteigen
lassen, oder die Weiterfahrt unterbinden. Kosten sind mindestens für die
Verletzung der Anschnallpflicht und falsche bzw unzulässige Beladung zu zahlen.
Dafür gibts eine Bußgeldordnung.
Es ist dabei völlig unerheblich welche Streckke Du gefahen bist oder noch fahren
willst.
Es gibt da eine ganz einfache Grundregel, die alle Fragen dieses Themenbereichs umfassend beantwortet:
Wer nicht angeschnallt ist, der fährt nicht mit.
Zur Erläuterung benötigt man auch nicht die rechtliche Situation, sondern nur die Physik der achten Klasse mit Masse und Geschwindigkeit.
Gerade jetzt zur Reisezeit gibt es genügend Infos, wie man richtig Gepäck verstaut und recht beeindruckende Videos, was so ein 20kg schweres Gepäckstück mit den vorn sitzenden Insassen macht.
In der Physik ist es vollkommen egal, ob das ein Koffer, der beste Kumpel, die heißeste Braut oder der Kaiser von China. Es gibt in der Physik nur Masse und Geschwindigkeit und eine drei mal höhere Masse, weil es nicht 20 sondern 60kg sind, erzeugt eine drei mal höhere Aufprallenergie und hat eine drei mal höhere Schadenswirkung, als ein schwerer und harter Koffer, der einem noch nicht mal ein Bier spendiert hat.
Deine Einschätzung zu dem "da passiert schon nichts" oder "da erwischt man mich schon nicht" halte ich für fatal einfältig. Wenn eine Statistik fest stellt, dass zu 99,9% nichts passiert, dann stellt diese Statistik ebenso zu 0,1% fest, dass da was passiert. Ohne die 0,1% gäbe es keine 99,9% auf der anderen Seite.
Auch wenn die 99,9% sehr angenehm sind und man sich immer auf das Angenehme konzentriert, sollte man niemals vergessen, dass es dort auch zwingend welche bei den 0,1% gibt und nichts und niemand sagen kann, dass nicht Du bei den 0,1% sein wirst. Statistik sagt nicht, dass bei jeder tausendsten Fahrt etwas passiert, sondern dass es einen von tausend treffen wird und Du der eine sein kannst. Und das auch schon bei der ersten Fahrt und auf den ersten 20 Metern.
Rechtlich ist Portokasse: 30 Euro und strafbar sowie zahlungspflichtig ist derjenige, der nicht angeschnallt ist, und es handelt sich um eine Strafe und keine Genehmigungsgebühr: Neben der Strafe ist die Weiterfahrt für denjenigen, der nicht angeschnallt ist, an Ort uns Stelle beendet. Mit den 30 Euro verändern sich nicht die Naturgesetze der Physik und die damit verbundene Gefährdung aller Fahrzeug-Insassen.
Nur bei nicht angeschnallten Minderjährigen ist der Fahrer in der Verantwortung und zahlt wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern eine dann auch höhere Strafe. Das Ende der Weiterfahrt gilt natürlich auch bei Minderjährigen.
Wobei in Zusammenhang mit Minderjährigen dann weitergehende Dinge in Betracht kommen: Einen Volljährigen kann man nachts allein im Wald stehen lassen, die Mitfahrt auf einem nicht vorhandenen Sitz war seine Entscheidung und das anschließende Fahrtende ist dann sein Problem. Bei Minderjährigen klappt das nicht so einfach, das Ding mit der Aufsichtspflicht kann aus der nächsten falschen Entscheidung eine Straftat machen.
Wie schon eingangs geschrieben: Wer nicht angeschnallt ist, der fährt nicht mit.
Ganz einfach und ohne jeden rechtlichen Hintergrund, denn die 30 Euro zahlt ohnehin derjenige selbst. Ein rein physikalischer Hintergrund: Nichts und niemand ist so wichtig (oder was auch immer), dass der mir oder anderen Mitfahrern das Kreuz oder das Genick brechen darf.
Niemals eine unzulässige Beladung.
Ladung sind Waren und Güter, die transportiert werden; Menschen sind Personen, die befördert werden. Eine nicht angeschnallte Person kann unmöglich eine mangelhafte Ladungssicherung oder unzulässige Beladung darstellen. Unzulässige Beladung wäre zB. der Transport von Gefahrgut ohne entsprechende Ausbildung oder Genehmigung oder für die Ladung vorgeschriebene technische Ausrüstung wie zB. besondere Kühlanlagen oder spezielle Feuerlöscher.
Da Volljährige in ihrem Handeln grundsätzlich immer für sich selbst verantwortlich sind, ist es auch ausgeschlossen, dass hier der Fahrer für das Nichtanschnallen eines Mitfahrers verantwortlich zu machen wäre.
Was u.U. möglich ist und der Fahrer verantwortlich und bestrafbar wäre, wäre ein Überschreiten der höchstzulässigen Gesamtmasse (Gesamtgewicht) oder auch Achslast des Fahrzeug. Das ist aber rechtlich keine Überladung, weil es sich nicht um Ladung sondern um Menschen handelt.
Da muss gar nicht mal ein Unfall passieren - eine Vollbremsung genügt, um die nicht angeschnallte Person heftigst nach vorne fliegen zu lassen und die Gefahr ist groß, dass beide vorn Sitzende wie auch der von Mitte hinten Anfliegende (da dort ohne Gurt) schwere Verletzungen erleiden; besonders am Kopf.
Dazu kommt, dass die Sitzlehnen nicht auf diese Belastung von hinten ausgelegt sind und die vorne Sitzenden heftig in den Gurt gepresst werden. Das kann üble innere Verletzungen verursachen.
Das alles bei Geschwindigkeiten, die in der Stadt gefahren werden - schon bei Tempo 25 (!) ist es nicht mehr möglich, sich ohne Gurt festzuhalten.
Probiere es selbst mal aus, mit Gurt und bei 25-30 km/h einmal voll -richtig voll- aufs Bremspedal.
Ich habe schon oft junge Leute zu Fahrsicherheitstrainings begleitet und dort wird ihnen bei Bremsübungen genau das gezeigt. Die erstaunten Gesichter vieler, die meinen: Gurt ist uncool, sagen alles und sie den Spruch hinterher nicht mehr.
Hier ist eine schöner Untersuchungsbericht einer Versuchsreihe der TU-Berlin, die das exakt ermittelt haben:
http://www.ircobi.org/wordpress/downloads/irc1973/pdf_files/1973_33.pdf
Ab einer Verzögerung (Bremsung) von mehr als 7 m/s² sind schwerste bis tödliche Verletzungen beim Aufprall des Brustkorbs oder Kopfes auf Fahrzeuginnenteile der übliche Normalfall.
Da selbst technisch eher mäßig ausgestattete Kleinwagen problemlos auf Bremsverzögerungen von über 8,5m/s² kommen, bringt jede schlagartige Vollbremsung (Kind auf Straße gelaufen) einen nicht angeschnallten Fahrzeuginsassen in absolute Lebensgefahr und wird mindestens erheblich verletzt.
Ebenso ist in dieser Studie aufgezeigt, dass bei einem Aufprall mit 7g (siebenfacher Erdbeschleunigung) Knochen mal einfach so wegbrechen.
7g werden bei einem Aufprall mit 30 km/h erreicht, bei dem der Vorderwagen (Knautschzone) um 50cm eingedrückt wird (siehe Wikipedia: "g-Kräfte). Das beliebte Argument mit dem Abstützen wird hier obsolet, denn ab spätestens 30 km/h werden auch bei (genauer in) Fahrzeugen mit hervorragenden Crashverhalten beim Abstützen die Arme brechen.
30 km/h sind ein Sprung aus rund vier Meter Höhe, konkret ein Kopfsprung (Steil-Köpper ohne Wasser), von dem man glaubt, den Aufprall ausschließlich mit ausgestreckten Armen "abfedern" zu können.
Wie bereits von mir genannt: Die 30 Euro Strafe, die ohnehin der nicht angeschnallte Mitfahrer bezahlt und eine Risikoeinschätzung, ob man erwischt werden könnte, sind tatsächlich irrelevant. Nur gibt es halt noch etwas anderes, was das Anschnallen vielleicht doch interessant machen könnte.