Frage zu Paragraph 25a UStG
Hallo liebe Forumnutzer,
Ich habe eine wichtige Frage an euch. Leider konnte ich aus den bisherigen Threads nicht schlau werden.
Gestern habe ich für meinen Bruder, der kommende Woche aus den Staaten zurückkommen wird, ein Fahrzeug gekauft. Ich bin Privatperson und beim Kauf gab es einige Probleme. Der Verkäufer hatte mir einiges am Anfang nicht mitgeteilt. Da er aber schon die mündliche Zusage hatte, anschliessend noch ein Tüv fürs Fahrzeug gemacht hat und ich Schlussendlich ein PKW für meinen Bruder brauche, habe ich das Auto gekauft. Später hat er mir einen Vertrag mit Ausschluß der Sachmangelhaftung auf den Tisch gedrückt, was ich angenommen habe (Hintergrund ist, dass ein Bekannter sich das PKW vorher angesehen hatte und mir den Tipp des Kaufes gegeben hat).
Im Vertrag hat er folgendes angegeben:
"Der Kaufpreis unterliegt der Differenzbesteuerung nach Paragraph 25a UStG: Nein."
Ich weiß nicht, ob ich hier als Privatperson die USt zahlen muss.. den Verkäufer traue ich hier null. Was denkt ihr?
- Frage:
Das Auto ist noch beim Händler, weil etwas mit dem Audiosystem nicht gestimmt hat. Kann ich jetzt noch vom Vertrag zurücktreten ohne monetäre Abstriche machen zu müssen?
Über eure Feedbacks freue ich mich sehr.
Gruß
Stefan
Ist es sicher, dass Du den Wagen als Privatperson gekauft hast?
Also nicht von Dir und der Nutzung des Fahrzeugs, sondern von dem, was im Kaufvertrag zu Dir steht.
Einem Privatkäufer kann man die Sachmangelhaftung nicht ausschließen. Wenn das der Verkäufer macht, dann ist das für den privaten Käufer eine schöne Sache, denn dieser Ausschluss ist rechtsunwirksam und der private Käufer hat die vollen 2 Jahre Sachmangelhaftung. Man sollte sich daher als privater Käufer niemals beschweren, wenn das im Kaufvertrag steht.
Problematisch wird das allerdings, wenn man im Kaufvertrag als gewerblicher Käufer genannt wird, irgendwas mit Firma, Selbständig oder ein Kreuzchen bei "gewerblicher Nutzung" oder irgend so etwas in diese Richtung. Denn dann ist man gepopot, weil dann der Gewährleistungsausschluss rechtswirksam ist.
Als privater Käufer ist der Hinweis zur Differenzbesteuerung nach §25a UStG ohne jedes Interesse, das ist dann ausschließlich eine Angelegenheit zwischen Verkäufer und Finanzamt. Mehrwertsteuer kommt da auch nicht mehr drauf, denn gegenüber privaten Käufern muss immer der zu zahlende Endpreis inkl. der anfallenden Mehrwertsteuer genannt werden.
Wobei die im Endpreis enthaltene Mehrwertsteuer in einem einzelnen Rechnungsposten ausgewiesen sein muss. Oder es wird auf eine Differenzbesteuerung hingewiesen, dann müsste jedoch dort ein "Ja" stehen, wo jetzt ein "Nein" steht.
Als gewerblicher Käufer (gem. Kaufvertrag) sieht das hier komplett anders aus. Da hier keine Differenzbesteuerung vor liegt ("Nein"), kann der genannte Kaufpreis im Kaufvertrag auch nur der Nettopreis sein und dann bei der Rechnung noch die 19% Mehrwertsteuer oben auf kommen.
Hier liegen ein paar massive Merkwürdigkeiten vor, nach denen es sehr stark danach aussieht, dass Du im Kaufvertrag als "Gewerblicher" giltst. Den Kaufvertrag solltest Du nochmals sehr genau durchlesen, auch irgendwelches Kleingedruckte, wo eventuell nur ein Kreuzchen gemacht wurde.
Ein Rücktritt ohne berechtigte Schadensersatzforderung vom Verkäufer wird selbst dann, wenn Du dort fälschlicherweise als Gewerblicher geführt wirst, nur sehr schwer möglich sein. Ohne Anwalt überhaupt nicht, mit Anwalt ist der kostenfreie Rücktritt auch keine sichere Sache. Immerhin hast Du den Vertrag unterschrieben und unterschriebene Verträge gelten üblicherweise.