Versicherung verweigert Nutzungsausfall
Durch einen Unfall wurde das Auto zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Versicherung verlangt ein Gutachten, das Reparaturkosten von 2400 Eu veranschlagt. Restwert 900 Eu. Die Frage nach dem Nutzungsausfall wurde so beantwortet, dass das eine freiwillige Leistung der Versicherung sei. Sie würde dann gezahlt, wenn man eine Zulassungsbescheinigung der KFZ-Zulassungsstelle für ein anderes Fahrzeugs vorlegen würde. Jetzt klärt die Versicherung noch, welchen Preis das Auto noch bei der Restwertbörse erzielen würde. Folge, wenn jemand dort 100 Eu bietet, zahlt die Versicherung 800 Eu, den Rest von 100 Eu bekäme man vom Bieter. Das Ganze zieht sich schon über 8 Tage hin und die Antwort der Versicherung über die Restwertbörse wird erst wohl nächste Woche kommen. Während dieser Zeit kann das Fahrzeug nicht genutzt werden. Der Gutachter schreibt von einer Wiederbeschaffungsdauer von 12 Tagen. Muss die Versicherung die Ausfallentschädigung für diesen Zeitraum nicht zahlen?
Nutzungsausfall gibt es nur für den Zeitraum, in dem tatsächlich keine Fahrzeugnutzung möglich war und für maximal 12 Tage gem. Gutachten.
Sollte der Wagen noch fahrbereit sein, der Unfallschaden keine Sicherheitsrelevanz haben sondern eher nur kosmetischer Natur sein, dann kann der auch gefahren werden. Nutzungsausfall fällt in dem Fall nur von den Zeitraum an, von dem der Wagen verkauft wurde bis zu dem Zeitpunkt 12 Tage nach dem Erhalt des Gutachtens.
Mit dem Erhalt des Gutachtens weiß man über den Zustand des wirtschaftlichen Totalschadens und hat auch den Gesamterstattungsbetrag von 800 Euro genannt bekommen, und damit tickt die Uhr zur Neubeschaffung oder eben Weiternutzung. Bei Weiternutzung gibt es keinen Nutzungsausfall und damit auch keine Nutzungsausfall-Entschädigung.