Abschleppdienst, wie siehts rechtlich bei folgendem Fall aus?
Guten Tag,
Mir ist folgendes passiert. Ich habe auf einem Halteverbot mein Auto kurz zum abladen hingestellt und war für 10 Minuten weg ( Da ich die Gegenstände zum Platz tragen musste). Nachdem ich alles kurz abgelegt habe, bin ich wiedergekommen und in diesem Moment ist der Abschleppwagen angekommen und wollte mein Auto abschleppen. Ich habe mit ihm geredet und gesagt: " ja ich bin schon da, etc, und bin mit ihm thematisch auf das Verfahren eingegangen." Er sagte es kostet direkt 140€ und ich wunderte mich, da ich mir relativ sicher war das eine Anfahrt definitiv nicht so teuer ist. Als ich ihn darauf ansprach, dass er mir eine Rechnung austellen soll, damit ich zum Monatsanfang bezahlen kann, hatte er dies als nicht möglich erklärt. Ich redete auf ihn ein um das halt für beide Parteien nicht schon nervig genug zu machen. Dann war er so dreist und meinte seinen Chef "anzurufen" und hielt sich nur sein Telefon an den Kopf ohne das irgendetwas zu hören war. Er sagte daraufhin das es 140€ kosten wrid es nichts daran zu rütteln gibt und mein Wagen abschleppen lässt ( War übrigens ein ADAC Wagen, wobei ich auch noch ein Mitglied bin und er sagte es sei nciht möglcih, das meine Mitgliedschaft das übernimmt, was mich auch stuzig macht, wie soll ich nun reagieren?
Öffentliches Straßenland oder "Privat"-Parkplatz (zB. Kundenparkplatz von Aldi, Obi, Ärztehaus, o.ä.)?
Es handelte sich dabei um einen öffentlichen Parkplatz. Es war kein Privatgelände, dass Problem ist das ich mich diesbezüglich ziemlich hinter das Licht geführt fühle.
Bei der Kommune (Parkplatzbetreiber) nachfragen, aber das kann und wird vermutlich schon richtig sein.
Identisch mit Parkplätzen bei Obi und Co. können hier Verträge über eine Parkraumüberwachung existieren und ein Abschleppunternehmen bei Übertretungen von dort geltenden Bestimmungen selbständig und sofort tätig werden.
Die Preise, die dort verlangt werden, sind oftmals auch spürbar höher, als im öffentlichen Straßenbereich, aber rechtlich oftmals korrekt, weil die knapp unterhalb der Grenze des sogenannten "auffälligen Missverhältnisses" mit dem Doppelten des ortsüblichen Betrags liegen.
Dass der ADAC die Abschleppkosten nicht übernimmt sollte eigentlich klar sein. Das wäre mit Sicherheit keine Notmaßnahme in Rahmen eines technischen Defekts am Fahrzeugs gewesen.
Im Halteverbot ist auch eine Ladetätigkeit unzulässig und außerhalb des öffentlichen Straßenbereichs mit einer vertraglichen Parkraumüberwachung kann das auch ohne eine Behinderung sehr schnell sehr teuer werden.