Versicherungsschulden
Mir wurde wegen Versicherungsschulden die nummernschilder und Zulassungsschein abgenommen ist es möglich das mein Mann es jetzt auf seinen Namen versichert und anmeldet?
Klar ist das möglich.
Zum ummelden mußt du aber Schein und Kennzeichen haben.
Also erst die Altlasten zahlen.
Man kann den Wagen auch wieder auf sich selbst zulassen.
Man benötigt nur eine Versicherungsbestätigung, die man üblicherweise problemlos von einer (andern) Versicherung bekommt. Man muss allerdings aufpassen, ob die bisherige Versicherung den Vertrag auch tatsächlich gekündigt hat. Sollte der nur ausgesetzt sein, hat die Versicherung weiterhin Vorrechte und sowie der Wagen wieder zugelassen wird, besteht Zahlungspflicht.
Man hat dann zwei Versicherungen zu bezahlen, die neue Versicherung und die vorhergehende Versicherung, weil man auch zwei gültige Versicherungsverträge hat. Dieser Zustand kann auch bei einer Zulassung auf den Ehemann eintreten, kein Verkauf des Fahrzeugs, wegen Ehe kein echter "Dritter", die selbe Wohnung, ... sehr wenig Abstand dazwischen und vermutlich aus Sicht der Versicherung zu wenig, um nicht eine Rechnung zu schreiben.
Dass man keinen "Schein" (Zulassungsbescheinigung 1) hat, ist völlig logisch. Der "Schein" bescheinigt die Zulassung, die entzogen wurde, somit ist der so oder so nicht existent und wird bei neuer Zulassung des Fahrzeugs immer neu ausgestellt.
Kennzeichen kann man sich bei der Polizei oder Zulassungsbehörde abholen, wo die liegen. Eine Wegnahme der Kennzeichen ist rechtlich mehr als kritisch, als Sofortmaßnahme zur "Verhinderung" der Weiterfahrt noch halbwegs legal, danach aber nicht mehr. Die Dinger sind das Eigentum des Fahrzeugshalters und eine Beschlagnahme von Eigentum ist rechtlich nicht haltbar.
Auch eine "Pfändung" liegt hier nicht vor, da weder Zulassungsbehörde, Polizei oder Ordnungsamt zur Pfändung berechtigt wären, und der Verkaufswert der Kennzeichen (null) selbst für eine Pfändung Berechtigte (Gerichtsvollzieher) eine Pfändung ausschließt. Das "erst Altlasten bezahlen" ist hier Unfug, abholen und gut, oder eben neue anfertigen lassen.
Da man sich jederzeit neue Kennzeichen anfertigen und siegeln lassen kann (egal ob gleicher Inhalt, weil die bisherigen Schilder verknittert sind; oder auch eine komplett andere Kombination, weil man ein bestimmtes Wunschkennzeichen jetzt und heute haben möchte. Siegeln lassen kostet hier um die 8 Euro, andere Kombination wegen Wunschkennzeichen durch die dann auch neuen Zulassungspapiere um die 28 Euro), ist das mit den nicht mehr vorhandenen Kennzeichen keinerlei Problem. Macht nur etwas mehr Mühe, die bisherigen abzuholen oder sich neue zu besorgen.
Was die Straßenverkehrsrechtliche Seite an geht, so sind von der zuständigen Behörde die Zulassungsplaketten abzukratzen. Damit sind die Kennzeichen entwertet und es handelt sich nicht mehr um eine Urkunde, sondern um ein wertloses Blechschild (Wert=Verkaufspreis).
Ich würde an deiner Stelle mit der Versicherung sprechen ob der Vertrag nun ausgesetzt oder gekündigt ist. Wie hoch sind denn die Versicherungsschulden? Vielleicht kannst du die Schulden ja auch bezahlen indem du das Auto beleihst und innerhalb weniger Monate wieder einlöst. Ich habe das mal gemacht bei einem KFZ-Pfandleihhaus Nürnberg und konnte so die eintragung das es auf meinem Namen versicherungsschulden gibt entgehen. Denn wenn man einmal eine Versicherung nicht bezahlt hat ist es sehr schwer wieder eine neue Versicherung zu bekommen. Dann bekommt man meist nur eine Versicherung die Vorkasse verlangt.