Teileträger oder Wiederaufbau - muß sonst in die Presse EILIG
Hallo, liebe XM Gemeinde,
meine Frau die Isebill, die will nicht so, wie ich es will. Deshalb muß ich meinen heißgeliebten XM Limusine, entsorgen. Wollte ihn eigentlich ( seit 5 Jahren) wieder herrichten, aber die Zeit war mir nicht vergönnt. Wagen ist stillgelegt, Schalter für Kühlventilator defekt, Hydraulikrücklauf Sammelleitung letzte Woche gerisssen - also nicht mehr fahrtauglich. Neuer Heizungswärmetauscher u. Kühlwasserausgleichsbehälter drin. Bremsen waren auch mal neu, steht aber schon sehr lange. Batterie defekt. SPringt aber zuverlässig an, wenn man überbrückt. Schnurt wie eine Katze trotz Steuerkette. Automatik schaltet einwandfrei. Autoverwerter will den Wagen sofort in die Presse geben, ohne auch nur ein Teil auszubauen. Da blutet mir das Herz. Selber leider keine Zeit, kein Platz. Bei Interesse schnell melden - Auto muß bis MI 16.08 2017 weg. Rollfähig, mit Hänger abholen, oder vor Ort Teile ausbauen, Rest muß dann irgendwie entsorgt werden. Standort 91355 Nähe A9/B2
Grüße aus Oberfranken
odz
Nur als Hinweis, weil das gerne vergessen wird und immer öfter teuer wird:
Dafür bist Du verantwortlich und haftbar. Verantwortung und Haftung kann ausschließlich an einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb übertragen werden, in machen Fällen ist auch die Rückgabe an den Fahrzeughersteller möglich.
Irgendwelche Klauseln in einem Kaufvertrag, wie "nur zur Entsorgung", "Bastlerfahrzeug" oder auch eine direkt formulierte Verantwortungsübertragung zur Einhaltung der Entsorgungspflichten haben keinerlei Rechtswirksamkeit und sind keine Freistellung für Dich.
Werden Reste von dem Fahrzeug irgendwo gefunden, wo die nicht hingehören, dann bezahlst Du die Strafe und die Kosten der ordnungsgemäßen Beseitigung, nicht der Käufer, auch nicht zivilrechtlich. Mögliche Kosten können von Dir nicht eingeklagt werden, weil Du keinerlei Rechtsgrundlage dafür hast.