Knöllchen für Kurzzeitparken?
Ich habe gestern ein Knöllchen kassiert, weil ich ca. 3 Minuten geparkt habe an einer Straße. Ich musste etwas Schweres entladen und als ich zurück kam war der Strafzettel da. Laut diesem Artikel ist das nicht in Ordnung: http://www.fachanwalt.de/ratgeber/wo-muessen-sie-zum-parken-eine-parkscheibe-benutzen
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Fehlt da nicht irgendwas an der Geschichte?
Halteverbot, zweite Reihe gestanden, ...
Du kannst Widerspruch einlegen, denke ich mal? Und diesen dann entsprechend begründen. Ich würde ja sagen, zieh wenn du eine RSV hast einen Anwalt hinzu, aber das dürfte sich bei dem Betrag kaum lohnen
Man kann grundsätzlich immer Widerspruch einlegen, ist ein Grundrecht, was man als Bürger hat, die Frage ist nur, ob es "Sinn macht".
95% der Knöllchen wegen Parkverstößen sind korrekt, auch wenn man die als überzogen, ungerecht oder aus Unkenntnis der Rechtslage anders sieht. Widerspruch kann man selbstverständlich auch in diesen Fällen einlegen, nur bringt es nichts außer Aufregung und Mehrkosten.
Für eine zumindest grobe Einschätzung wäre es schon wichtig, mehr Details zu wissen. Um ein Knöllchen zu bekommen, muss da erst mal grundsätzlich ein Park- oder Halteverbot existieren. Ohne ein Verbot und dessen möglicherweise Missachtung ist ein Knöllchen nicht möglich. Dazu fehlen jedwede Angaben.
Wenn man sich auf eine in dem Verbot geltende Ausnahme beruft, dann muss diese Ausnahme an dieser Stelle auch möglich sein. Hier ist dann auch noch eine Parkscheibe erwähnt, und das Ding, also die Pflicht eine zu benutzen, verbirgt einen kuriosen Sonderfall:
Bei Parkscheibenpflicht ohne Parkscheibe darf man dort nur stehen, wer als Gewerbetreibender in seinem geschäftlichen Lieferverkehr Ware be- oder entlädt.
Wenn der Enkel seiner Oma die neue Waschmaschine bringt und dort zum Abladen steht, dann muss der auch bei eindeutig erkennbarer Ladetätigkeit eine Parkscheibe auslegen; liefert der Spediteur vom Elektromarkt die Waschmaschine, der braucht keine Parkscheibe auslegen. Geltende Rechtsprechung von mehreren OLGs so entschieden.