Von Händler über den Tisch gezogen :(
Ich habe für meinen Gebrauchtwagen bei verschiedenen Händlern Angebote eingeholt, ein Händler drängte dazu, dass ich einen Vorvertrag unterschreibe, meinte im selben Moment noch, dass man ihn wieder auflösen kann, wenn man an ihn nicht verkauft. Jetzt droht er mit Anwalt, nachdem ich ihm am Telefon sagte, dass ich das Auto an einen anderen Händler verkauft habe. Er meint, dass ich durch den Vertrag gezwungen bin, ihm das Auto zu verkaufen, da er nun einen Interessenten für das Auto hat. Meine Freundin war als Zeuge dabei und hat das alles mitbekommen.
Was kann ich tun?
Vertrag ist Vertrag ! Dieser angebliche Rücktritt / Auflösung hätte schriftlich vereinbart werden müssen.
Ich denke hier hast Du schlechte Karten.
Wie kommt man auf die spannende Idee, etwas zu unterschreiben, von dem man nicht weiß, was es ist.
Ein "Vorvertrag" ist die Vereinbarung einen Kaufvertrag abzuschließen. Der Vorvertrag hat den Vorteil, dass man Vorbehalte vereinbaren kann, zB. vorbehaltlich der Kreditzusage der Bank; oder Fristen, zB. Abschluss des Kaufvertrags innerhalb 10 Tagen, ... kommt es dann zum Vorbehalt, zB. die Bank den Kredit verweigert, dann erlischt der Vorvertrag und man ist nicht mehr gezwungen einen Kaufvertrag abzuschließen.
Wird ein Vorvertrag ohne Vorbehalte geschlossen, ist das faktisch ein Kaufvertrag. Es muss zwar rein formal noch ein "richtiger" Kaufvertrag geschlossen werden, jedoch führt an diesem Kaufvertrag kein Weg vorbei, denn ein Vorvertrag ist die verbindliche Vereinbarung, einen Kaufvertrag abzuschließen.
Selbstverständlich kann man einen Vorvertrag, wie auch einen Kaufvertrag auch kündigen und "aussteigen", jedoch ist man dann schadensersatzpflichtig.
Du bist hier gegenüber dem Vertragspartner aus dem Vorvertrag uneingeschränkt schadensersatzpflichtig, zB. für einen möglichen Gewinnausfall, sofern der Wagen bereits weiterversprochen war.
Allerdings gibt es hier für den Anspruchsteller, hier der "Käufer" aus dem Vorvertrag, eine kleine Feinheit zu beachten: Schadensersatzforderungen müssen vollständig und objektiv glaubhaft nachvollziehbar berechnet werden. Es gibt keinerlei Pauschalen wie beim "richtigen" Kaufvertrag, sondern jeder Cent muss wasserdicht nachgewiesen werden, und dieser Nachweis hat auf Kosten des Forderungsstellers zu erfolgen.
Die Behauptung, dass da ein Käufer gewesen wäre, der ihm 2.000 Euro Gewinn gebracht hätte, ist das, was es ist: nur eine Behauptung mit wäre und hätte und ist somit für das Klo.
"Gewinn" ist und damit möglicher Schadensersatz ist auch nicht die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufs-Betrag, sondern der Verkaufspreis abzüglich Rücklage für Gewährleistung (üblich 8%), abzüglich Steuern, abzüglich Abmeldekosten, abzüglich dem Arbeitsaufwand, den er hätte für den Weiterverkauf aufwenden müssen, abzüglich ...
Da gibt es eine ganze Menge Dinge, die in einer Schadensersatzforderung berücksichtigt werden und absolut korrekt stimmen müssen, und der Schadensersatzsteller als objektiv glaubhaften Nachweis zu bringen hat, dass der dafür notwendige wirtschaftliche Aufwand für den oftmals deutlich höher ist, als die am Ende tatsächlich herauskommende Schadensersatzleistung.
Ja, Du bist schadensersatzpflichtig, aber man hat einen extrem langen Hebel, an dem man Anspruchsteller bei KFZ-Geschäften fast immer aushungern lassen kann: Jedes mal seine Forderung als unberechtigt zurückweisen, denn er hat A nicht berücksichtig und Du wirst Du dadurch unzulässig benachteiligt, und dann die korrigierte Forderung begründet zurückweisen, denn er hat B nicht berücksichtig, ... das Alphabet ist lang und er als Forderungssteller hat es vollständig einzuhalten.
Du musst nur aufpassen, wo er es nicht gemacht hat und kannst bergründet die Forderung zurückweisen. Aber bitte immer nur eine Begründung verschießen, die anderen Begründungen werden sauber eingeteilt.
Ein Vorvertrag in derartiger Situation und mit den gemachten Äußerungen zur Auflösung ist zwar juristisch korrekt, aber eine miese Masche. Sollte man ihn seine eigene Medizin schlucken lassen: einfach rechtlich absolut korrekt darauf reagieren und keinen Schritt auch nur einen Millimeter weiter als rechtlich zwingend notwendig machen.
Sowas kommt leider im Moment immer mehr vor.
Ja, du hättest ihn fragen müssen, ob du das Auto an einen anderen weiterverkaufen darfst. Jetzt kann er von dir wahrscheinlich Schadensersatz einklagen.
Du solltest dir definitiv einen Anwalt nehmen