Was tun bei Verweigerung der Nutzungsausfallentschädigung?
Servus in die Runde,
einer ist mir voll hinten draufgefahren vorgestern. Jetzt muss die Karre in die Werkstatt, die sind aber überlastet (werkstatt meines vertrauens) und das kann bis zu 2 Wochen dauern. Die Tante von der Versicherung hat aber behauptet, ich hätte wahrscheinlich keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, weil wir ein 2. Auto haben. Das zweite Auto hat aber so gut wie immer meine Frau, zum Einkaufen, Sachen erledigen, arbeiten, etc... Die-Auto-Welt schreibt z.B., dass ich 1.) beweisen muss, dass das Zweitauto meine Frau fährt und 2.) dass der Zweiwagen dem Unfallauto ähnlich sein muss. Die Autos haben aber keine Ähnlichkeit (neuerer BMW und alter Fiat Punto). Und wie bitteschön beweise ich, dass meine Frau den Punto oft braucht?
Können die mir das jetzt echt verweigern?? Hat von euch jemand schon ähnliches erlebt?
Danke und Gruß,
Urs
Wer ist den Halter und Versciherungsnehmer des zweiten Fahrzeuges ?
Wenn es die Frau ist kann die Versicherung sich nicht rausreden und muss den Nutzungsausfall zahlen.
Ist es nicht so muss man es tatsächlich nachweisen.
Da es sich hier aber um einen BMW und einen Punto handelt sieht es wieder anders aus.
Wurde schon ein Gutachten gemacht und wie sieht dieses aus ?
Es sollte immer nach Gutachten abgerechnet werden.
Das Recht steht dem Geschädigten zu.
Ich würde hier Anwalt hinzuziehen. Der weist es schon nach das die Frau den Wagen braucht.
Keine Rechtsschutz ?
Danke für Deine Antwort.
Halter bin ich von beiden Fahrzeugen.
Gutachten wurde noch keines gemacht.
Ich habe zwar keine Rechtschutz aber trotzdem überlege ich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ich habe sonst noch nie einen gebraucht und in diesem Fall ist es mir einfach zu blöd, mich mit der Versicherung herumzuärgern. Die sitzen wahrscheinlich in der Situation am längeren Hebel....
Hallo Urs,
die Versicherungen versuchen immer und überall zu kürzen.
Als Geschädigter kannst Du einen Anwalt nehmen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss.
Der kann Dich beraten und alle Formalitäten erledigen.
Hallo opelfan,
danke für Deine Antwort. Ich habe in der Zwischenzeit einen Anwalt engagiert. Sicher ist sicher. Mal sehen, was dabei rauskommt.