Frage zum Gebrauchtwagenkauf
Hallo zusammen.
Ich mach etwas verspätet mit 28 noch meinen Fürerschein.
Nun bin ich ein ungeduldiger Mensch und möchte vorher schon einen gebrauchten Wagen kaufen und ihn z.B. durch eine Überführungsfirma in meine Garage bringen lassen, wo er dann bleibt, bis ich den Führerschein habe. So dass ich nach bestandenerer Prüfung nicht noch erst ein Auto suchen muss.
Meine Fragen wären folgende.
Der Kauf läuft wie folgt ab, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich fahre zum Händler oder zur Privatperson, bezahle den Wagen bar. Der Verkäufer trägt meinen Namen in den Kaufvertrag ein, den beide unterschreiben. Danach erhalte ich den Kaufvertrag, Den Fahrzeugbrief Teil eins und zwei und die Schlüssel. Der Wagen wird dann beim Verkäufer durch jemanden zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und in meine Garage gebracht.(Evl erst Werkstatt. je nachdem.)
Ich habe nun öfter gehört, dass man den Wagen anmelden beziehungsweise ummelden müsse? Wann genau muss ich den Wagen ummelden und wo? Ist eine Ummeldung notwendig, wenn der Wagen dann sowieso erst in meiner Garage steht?
Muss ich vorher eine Haftpflichtversicherung abschließen, und muss dort das Auto anmelden auch wenn es in der Garage steht, oder reicht es, wenn ich mir erst eine Versicherung suche, sobald ich den Führerschein habe. So wie ich gehört habe, kann man so eine Versicherung ja ziemlich schnell über das Internet abschließen. Stimmt das?
Wenn ich den Füherschein habe, dann muss ich also nur noch eine Versicherung abschließen, dann zur Zulassungstelle und dort Kennzeichen beantragen?
Wie lange dauert es ca. bis man die Kennzeichen bekommt?
Nachdem ich die Kennzeichen habe und angeschraubt habe, kann ich direkt losfahren und es ist alles erledigt, oder muss ich noch bei anderen Stellen etwas anmelden?
Gruss
Leni
Deine Fragen dürften in den FAQ des Plenums beantwortet werden:
http://www.autoplenum.de/forum/faq/gebra...
und
http://www.autoplenum.de/forum/faq/kfz-z...
Kurz: Ja, das Auto muss umgemeldet werden, entweder auf dich selbst als Halter oder eine andere Person.
Ja, eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen sein, um es ummelden zu können. Das geht online fix. Ebenso muss ein aktueller TÜV-Bericht bei den Papieren sein.
Die Kfz-Steuer muss beim Zoll angemeldet werden (der zieht sie ein):
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer_node.html
Wie lange die eigentliche Ummeldung bei der Zulassungsstelle dauert, ist je nachdem unterschiedlich. Eine bis drei Stunden Zeit sollte man einkalkulieren.
Manche Zulassungsstellen haben ein Onlineportal, auf dem die aktuellen Wartezeiten stehen.
Wenn das erledigt ist, Kennzeichen dran und gute Fahrt!
Der Wagen muss zuerst nicht angemeldet werden. In den meisten Fällen auch nicht umgemeldet da der Verkäufer diesen bereits abgemeldet hat.
Dieses kann erst nach der Führerscheinprüfung erfolgen. Nicht vorher !!!!!
Bis dahin kann er ruhig in der Garage stehen.
Der Halter eines PKW muss nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Er darf es dann nur nicht fahren.
Um das Auto überhaupt von A nach B zu bringen, kann es schon sinnvoll sein, es vorher anzumelden.
Kann man es transportieren, kann sie es auch abgemeldet zu Hause stehe haben und erst nach bestandener Fahrprüfung anmelden.
https://www.bussgeldkatalog.org/auto-anmelden-ohne-fuehrerschein/
"Ist eine Ummeldung notwendig, wenn der Wagen dann sowieso erst in meiner Garage steht?"
Naja, die Ummeldung musst Du doch so oder so vornehmen. Vor allem, wenn Du gleich losfahren willst wenn du den Schein hast, rate ich Dir, die Ummeldung/Anmeldung frühzeitig vorzunehmen. Du musst das Auto immer dort anmelden, wo du auch wohnst. Hier steht eigentlich alles: https://www.kfz-ummelden.de/kfz-zulassung/kfz-anmelden/