Dunlop Reifen nach 3Jahren u. 11` Km bereits brüchig
Mein erster Kundendienst ,Neuwagen Audi Q3 8U nach 22 Monate u. 11000 Km .
Hinweis der Werkstatt auf der Rechnung : alle 4 Reifen sind brüchig !!!
Nachdem der Werkstattmeister meinte da besteht keine Gefahr , das kommt vom zu wenig fahren.Es ist auch keine Garantieleistung da Reifen Verschleißteile sind.
Die Reifen sind im Vertiefungsprofil rundherum gerissen !!!
Da ich mit solchen Reifen ein Sicherheitsproblem habe ,bin ich zur Reifenwerkstatt ,welche mir sofortigen Reifenwechsel empfahl.
Dann bin ich zum Prüfcenter des ADAC . Dieser meinte ein Wechsel sollte umgehend stattfinden , ich sollte bis dahin jedoch nicht schneller als 100Kmh fahren.
Die Werkstatt lehnt einen Kulanzantrag ab.
Wer hat einen Tipp für mich wie ich nicht auf den vollen Kosten von Neureifen sitzen bleibe ?
Ich würde mich an den technischen Kundendienst von Goodyear-Dunlop wenden: Tel. +49 (0)6181 68 7853 oder eventuell auch gleich mit Fotos per E-Mail an info-dunlop@dunlop.de
Risse wegen zu wenig fahren halte ich für sehr unwahrscheinlich, hier wird es vermutlich einen anderen Grund geben. Was genau, kann nur bei professioneller Prüfung der Reifen gesagt werden. Möglichkeiten gibt es einige, die sind aber anhand der hier gemachten Infos alle nur rein spekulativ.
danke für den guten Tipp mit Dunlop !
Musste erst die schriftliche Ablehnung von Audi abwarten .
Ich verstehe nicht warum mir Audi mein Recht auf Gewährleistung
abspricht.
Das Fahrzeug ist doch noch keine 2 Jahre alt .
Das gebe ich erstmal an meinen Rechtschutz weiter.
Wenn es dann nicht klappt ,kann ich ja noch einen Kulanzversuch über Dunlop starten.
nochmal vielen Dank
Dein Recht auf Gewährleistung ist Dir unbenommen, aber um Ansprüche durchsetzen zu können, muss man auch berechtigte Ansprüche haben.
Unter die Gewährleistung fallen ausschließlich Gewährleistungsmängel und das sind alle Mängel, die in den ersten 24 Monaten auftreten und die nicht mit üblicher Abnutzung oder üblicher Alterung zu tun haben. In der Beweislast dafür ist grundsätzlich immer derjenige, der die Forderung stellt. Die Beweislastumkehr, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsmangel handelt, gilt nur in den ersten 6 Monaten.
Das Gewährleistungsrecht hast Du, nur Dein Recht beinhaltet die Pflicht, dass Du glaubhaft nachweisen musst, dass es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt.
Du selbst gehst von einer zu schnellen Alterung aus, jedoch ist Alterung nun genau der Punkt, der von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Allerdings ist hier die Alterung deutlich zu schnell gegenüber dem Üblichen eingetreten und wäre Dein Ansatzpunkt.
Du musst nachweisen, dass die zu schnelle Alterung ursächlich mit dem Produkt zusammen hängt. Dass Du nie mit zu geringem Luftdruck gefahren bist, nie Bordsteinkanten falsch hoch gefahren bist, nie ... ist dabei vollkommen unerheblich, denn es geht nicht um eine Schuld oder Unschuld von Dir, sondern um eine Haftung von Audi bzw. dem Autohaus als Verkäufer.
Du, genauer der Fahrzeughalter musst immer bezahlen, unabhängig von einer Schuld oder Unschuld an einem Mangel. Weil man Fahrzeughalter ist, ist man für den technisch einwandfreien Zustand verantwortlich und damit automatisch immer der Zahlungspflichtige. Die Zahlungspflicht kann man weiter reichen, wenn ein anderer "schuld" ist, aber nicht weil man selbst unschuldig ist.
Wird nicht leicht, denn sämtliche genannten Details sind schon vom ersten Anschein her nichts, was auf Audi zeigt. Ein einzelner Reifen kann mal falsch produziert worden sein, u.U. auch mehrere Reifen hintereinander. Aber nur 4 Reifen, die nach der Produktion auf einem großen Haufen landen und dieser große Haufen sich auf alle Fahrzeughersteller und Reifenhändler in Europa verteilt und dennoch landen diese 4 Reifen alle an genau Deinem Wagen, das währe schon ein bemerkenswerter Zufall.
Entweder kannst Du es direkt nachweisen, zB. über ein Gutachten einen Produktionsfehler, oder über einen klaren Anscheinsbeweis, weil noch andere Leute diesen Effekt haben und alle Reifen stammen aus der selben Produktionscharge, haben die selbe Chargennummer auf dem Reifen.
Wobei ich die Nachfrage bei Dunlop mit als erstes machen würde. Ein Hersteller weiß oftmals selbst, wenn da eine Charge nicht ganz so optimal produziert wurde und reagiert dann auf Ansprache auch recht problemlos, sofern diese Situation vorliegen würde.
Reifen wurden kostenlos ersetzt !!
Ein Rechtsanwalts Schreiben mit Hinweis auf Gewährleistung löste ein Umdenken aus !
Audi Werkstattleiter sowie ein Fachmann von Dunlop entschieden sich für einen kompletten
neuen Reifensatz.
Ohne Rechtschutz wäre ich entweder auf den Reifen-oder Rechtsanwaltskosten sitzen geblieben.