Welcher Geländewagen hat wirklich 1,5 fache Anhängelast?
Ich vermute, dass Du Geländewagen mit einem kleinen SUV verwechselst.
Auch wenn ein SUV nach Lagerfeuer und Abenteuer ausschaut, so hat der dennoch mit einem Geländewagen so viel zu tun, wie ein Golf Kombi mit einem Mercedes Sprinter.
1,6 Tonnen Leergewicht ist ein gut ausgestattetes Fahrzeug der sogenannten Golf-Klasse. Mal abgesehen von der Karosseriesteifigkeit und Fahrverhalten bei zB. Seitenwind einer Kompaktklasse mit dann 2,4 Tonnen am Haken, was soll da für ein Motor drin sein, der gut 4 Tonnen Gesamtzugmasse eine 18% Steigung sicher und ohne andere zu behindern hoch bringen kann?
Unter einem Tiguan verbirgt sich ein leicht modifizierter Golf und hat wegen höherem Schwerpunkt, weicherem Fahrwerk und erheblich veränderten Luftwiderstand schon genug eigene Probleme in der Fahrdynamik. Da willst Du dann noch 2,8 Tonnen hinten dran hängen, in der Hoffnung, dass die Physik beide Augen zu drücken wird?
Den Tiguan habe ich hier als Beispiel gewählt, weil der in seiner zulässigen Anhängelast mit 2 Tonnen deutlich gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen nach oben heraus ragt. Allerdings halte ich diese Angabe für etwas aus dem Marketingbereich, denn spaßig oder halbwegs entspannend zu fahren, sind 2 Tonnen selbst mit einem sehr niedrigem, im Windschatten des Zugfahrzeugs versteckten Anhänger an dem kleinen, besser dafür zu leichtem und zu schwach motorisiertem Fahrzeug nicht mehr.
Zwei große Massen, die flexibel verbunden sind, da ist der Bestimmer im Zweifelsfall immer die größere Masse. Einfache Physik, die sich nicht für Bezeichnungen interessiert. Auch nicht, ob vorn Allrad vorhanden sein könnte aber nur mit Frontantrieb läuft (und damit an der fahrphysikalisch dümmsten Stelle) oder ob der Haken an einem starren Leiterrahmen oder einer selbsttragenden Karosserie hängt (was nur für die Steifigkeit der Karosserie interessant ist).
Da Du nichts über Antrieb und Nutzung gesagt hast
http://www.suv-cars.de/vergleich/anhaengelast.html
Das sind allerdings keine Geländewagen, sondern SUVs
Ein Geländewagen ist eine rechtlich eigenständige Fahrzeugklasse und etwas deutlich anderes als ein SUV, nicht nur für irgendwelche Abenteuer-Puristen. Ob Geländewagen oder SUV ist keine Ansichtssache oder Auslegung, sondern rechtlich klar definiert.
Ausschließlich ein Geländewagen darf maximal das 1,5 fache seiner zulässigen Gesamtmasse ziehen (max. 3,5 Tonnen oder durchgängige Bremsanlage), andere PKW (bis 3,5 Tonnen zGm) maximal nur das einfache (StVZO §42 und EU-Richtlinie 87/403/EWG).
Ein Geländewagen ist rechtlich bestimmt durch:
- bis 2 Tonnen zGm (des Zugfahrzeugs) ausschließlich Fahrzeuge des Typs N1 (leichte Nutzfahrzeuge), über 2 Tonnen zGm auch Fahrzeuge der Klasse M1 ("PKW")
- Allradantrieb, dauerhaft oder durch den Fahrer zuschaltbar,
- mindestens eine mechanisch wirkende Differenzialsperre,
- Bodenfreiheit zwischen den Achsen mindestens 200 mm,
- Bodenfreiheit unter den Achsen mindestens 180 mm,
- vordere Überhangwinkel mindestens 25°,
- hinterer Überhangwinkel mindestens 20°,
- Rampenwinkel mindestens 20°.
Erfüllt dies alles ein Fahrzeug, dann ist es ein "Geländewagen" und darf maximal das 1,5fache ziehen (oder weniger, je nach dem was der Hersteller für zulässig erklärt hat, jedoch niemals mehr). Wird auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, ist es kein Geländewagen und dieses "1,5fache" existiert nicht.
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/bw-wolf-mercedes-250gd-461-4-guter-zust-bj92-61718-km-bundeswehr/611886219-216-7692
https://www.google.de/search?q=gel%C3%A4ndewagen&client=firefox-b-ab&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwiNzaSN2N3SAhVDAcAKHeWFAd0Q_AUIBigB&biw=1920&bih=1042
Der Wolf im ersten Link hat einen kurzen Radstand damit eine maximale Anhängelast, die dem zulässigen Gesamtgewicht des (Zug)Fahrzeugs entspricht. Somit zwar Geländewagen und von Seiten der StVZO ein Faktor von 1,5 theoretisch möglich, jedoch vom Fahrzeughersteller auf Faktor 1,0 begrenzt. http://up.picr.de/14943025tr.pdf
Und mit einem Leergewicht von etwa 2,3 Tonnen etwas mehr als das Fenster in der Fragestellung mit maximal 2 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht des (Zug)Fahrzeugs.
Hier sucht jemand etwas in der Größenordnung eines VW Polo, an den er mindestens 2,4 Tonnen anhängen kann.
Da nutzt auch Dein zweiter Link nichts, wo Du zwar nach "Geländewagen" Tante Google suchen lässt, aber so rund 90% der dann dort aufgeführten Fahrzeuge keine sind, und somit völlig unabhängig von der Herstellervorgabe der Anhängelast oder deren zulässiger Gesamtmasse von höchstens 2 Tonnen (gem. Fragestellung) ohnehin nicht über einen höheren Faktor als 1,0 verfügen können.
Durch die Begrenzung in der Fragestellung auf 2 Tonnen zulässige Gesamtmasse gibt es ohnehin keinen PKW in Geländewagen-Ausführung. Bis einschließlich 2 Tonnen können ausschließlich leichte Nutzfahrzeuge, also Fahrzeuge mit der Typzulassung der Fahrzeugklasse N1 ein Geländewagen sein. N1 unter 2 Tonnen zGm ist zB. der berühmte Post-Polo.
Der Post-Polo hat eine zGm von 1.720 kg. Genau ein solches Auto sucht der Fragesteller, allerdings nicht wegen dem Auto, sondern weil er 2,6 Tonnen Anhängelast durch die Gegend ziehen will und für diese Anhängelast nur die Vorschriften rückwärts gerechnet hat.
Ein Post-Polo mit einem 2,6 Tonnen Anhänger dran - wer will so ein Gespann ernsthaft im Straßenverkehr begegnen
Also Danke mal vorerst für die Antworten.
Ich weiß dass es Fahrdynamisch nicht sonderlich klug ist, mich interessiert nur mal generell da es immer so gelehrt wird - bei Geländewagen sind bis zu 1,5 Faches GG Anhängelast möglich... nun hab ich mich ein wenig umgesehen und eigentlich keinen einzigen gefunden - vor allem im Gewuchtsbereich bis 2to...
mir geht es vor allem darum die Möglichkeit zu haben im Notfall auch mal mehr zu ziehen...
Möglich ist es, da der Verordnungsgeber dies in den technischen Vorschriften für zulässig erklärt hat. Nur darf man eben nicht nur die mögliche Erlaubnis sehen, sondern auch die daran gekoppelten Bedingungen. Diese Bedingungen hier ergeben Fahrzeuge, für die es keine ausreichend große Zielgruppe gibt, um sie in Großserie zu bauen.
Gerade unterhalb bzw. bis zu 2 Tonnen zGm mit der Typzulassung als LKW (Fahrzeugklasse N1). Für einen LKW muss ein primärer Gütertransport existieren, das bedeutet eine deutlich erhöhte Zuladung (Auslegung Federung und Bremsanlage) als bei einem üblichen PKW in dieser Größenordnung und eine Ladefläche, die länger als der Personenbereich ist.
Das ergibt dann ein Fahrzeug wie zB. den Lada Niva oder Daihatsu Therios (Geländewagen) mit verstärkter Federung und vergrößerten Bremsanlage wegen der notwendigen Auflastung für die höhere Zuladung gegenüber einer PKW-Ausführung und einer starren Abtrennung hinter den Vordersitzen zum Ladraum bzw. als Pick-Up mit einer Ladefläche, die länger als der Innenraum ist. Garniert mit einem Motor mit 80 PS und 120 Nm zum Bewegen von 5 Tonnen Gesamtgewicht des Zuges (2 Tonnen Zugfahrzeug plus 3 Tonnen Anhänger).
Wie groß ist die Kundschaft, die ein derartiges Fahrzeug kaufen würde, dass es sich für einen Fahrzeughersteller lohnt, derartiges anzubieten? Es geht hier um einen Zwitter aus Kleinst-Geländewagen und Kleinst-LKW. Schon nur für den Bereich Kleinst-LKW gab es mit der Post nur einen Kunden und selbst der ist zu klein, dass die Post mittlerweile ihre Kleinst-LKW selber bauen (vollautonom, fährt seit Mitte letzten Jahres innerstädtisch ohne Fahrer).
Und wie groß ist der Mut eines Fahrzeugherstellers zur Übernahme der Haftung aus der Produktsicherheit? Dieses Fahrzeug muss konstruktiv immer sicher zu fahren sein, was bedeutet: auch mit leeren Zugfahrzeug und vollem Anhänger (vorne eine Tonne mit 3 Tonnen am Haken) bei einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Es handelt sich um eine EU-Vorschrift und das ist das Limit in Belgien, Luxemburg oder Rumänien.
@mgobla:
Welcher Pajero hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,5 bis maximal 2 Tonnen und hat den Faktor 1,5 für eine Anhängelast von 2,3-3 Tonnen?
Oder anders herum: Was hat Deine Antwort auch nur irgendwie mit der Fragestellung zu tun?
Kann mir nun irgendjemand konkrete Typen sagen wo es sich wirklich um 1,5 fache handelt? Also ein Geländewagen mit max 2to GG...?
Du scheinst da ein echtes Verständnisproblem zu haben.
§42 StVZO ist die gesetzliche Regelung einer Obergrenze, aber kein Fahrzeugtyp.
Die ist vollkommen identisch zu der gesetzlichen Regelung der Obergrenze der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: eine nicht limitierte, unbegrenzte Höchstgeschwindigkeit, zu der ebenso kein Fahrzeug existiert, das aus den verschiedensten wirtschaftlichen oder physikalischen Gründen diese gesetzliche Regelung erfüllt.
Ich verstehe schon dass dies die gesetzliche Grenze ist.
Ok also ist es tatsächlich so dass kein etwas leichterer Geländewagen ca diese 1,5 Fach Grenze erreicht?
Kann mir dann jemand sagen welches Fahrzeug die höchste Anhängelast hat im Bereich bis 2to GG?
Leichtere Geländewagen mit Faktor 1,5gibt es schon: Yamaha Codiac, Piaggio Porter 4x4, ...
Das Fahrzeug mit der höchst zulässigen Anhängelast bei 2 Tonnen zGG müsste der Pfau Unijet 2.0 sein: Mit Allrad darf der 3 Tonnen ziehen, weil der alle Vorgaben mit Allrad, Bodenfreiheit und Nutzfahrzeug erfüllt. Mit seinem 2-Zylinder Diesel und 64 PS sicherlich etwas gemächlicher, aber dafür kannst Du gleichzeitig noch eine gute Tonne Sand mitnehmen.
http://www.pfau-kommunalgeraete.de/pdfs/unijet_gp2kl.pdf
Außerhalb der Nutzfahrzeuge, im PKW-Bereich bis 2 Tonnen könnte es der Dacia Duster sein : 1,7 Tonnen zGG und werksmäßig 1,5 Tonnen Anhängelast. Lässt sich auf 1,8 Tonnen zGG auflasten und darf dann auch mit der notwendigen verstärkten Anhängerkupplung 1,8 Tonnen ziehen.
Über den Weg der Auflastung bekommt man so ziemlich jeden SUV auf Faktor 1,0 , zB. den Skoda Yeti 4x4 2,0 Diesel auf 2,2 Tonnen zGG mit dann 2,2 Tonnen Anhängelast. Man braucht sich nur von den 2 Tonnen zGG verabschieden. Bei einer Auflastung werden Yeti, Duster oder was auch immer nur auf dem Papier schwerer.
Und wenn man sich noch von SUV gedanklich trennen kann: zB. der aktuelle Golf kann bis auf 2,5 Tonnen zGG mit 2,5 Tonnen Anhängelast aufgelastet werden.