Wohl möglich keine Versicherung?
Moin!
Ich bin gerade ziemlich durcheinander... Hoffe hier kann mir mal kurz wer helfen:
Im Q3 letzten Jahres habe ich mir Gedanken darüber gemacht die KFZ-Versicherung zu wechseln.
Da zu der Zeit aber etliche Sachen gleichzeitig zu erledigen waren, habe ich gerade die Befürchtung, dass ich zwar meine alte Versicherung gekündigt habe, aber keine neue Versicherung abgeschlossen habe.
Ich kann mich auch leider überhaupt nicht daran erinnern, ob und wenn wo, ich eine entsprechende Nachfolgeversicherung abgeschlossen habe.
Zuhause bin ich gerade leider nicht, sonst hätte ich mal direkt in meinen Unterlagen nachgeschaut.
Geht das überhaupt - abmelden ohne andere Versicherung zu haben?
Wo kann ich feststellen lassen, ob mein Auto versichert ist?!? Und was blüht mir, wenn dem nicht so ist?
Erst einmal würde ich direkt schauen ob nicht tatsächlich eine Versicherung abgeschlossen worden ist.
Wenn nein dann rückwirkend ab dem 01.01. versichern.
Probleme kann es natürlich geben da das Fahrzeug nicht versichert und dadurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Es muss zumindest eine Haftpflicht abgeschlossen sein (gesetzliche vorgeschrieben).
Ich würde mich um dieses Versäumnis schnellstens kümmern. Im Schadensfall kann das sehr sehr teuer werden.
Fahrzeug abmelden ohne Versicherung geht. Anmelden ohne Versicherung ist nicht möglich.
jetzt bin ich noch verwirrter als zuvor:
habe eben mit meiner alten Versicherung gesprochen. Die bestätigten mir eine Kündigung zum 01.01.
habe daraufhin mit der Zulassungsstelle gesprochen, die sagten mir aber, dass bei denen noch immer die alte Versicherung hinterlegt ist und auch aktiv wäre.
?!? was mach ich denn nun?
Man hat beim KFZ-Versicherungswechsel mindestens vier Wochen Zeit, sich eine neue zu suchen.
Bis dahin bleibt der alte Vertrag "schwebend bestehen."
Erst nach Ablauf des voraus bezahlten Versicherungsjahres erlischt dieser, wenn er gekündigt wurde. Dann kommt auch das Straßenverkehrsamt fix dahinter und deinen Nummernschildern werden die TÜV-Plaketten entfernt.
Darüber wird man aber schriftlich informiert!
Also: Fix eine neue Versicherung suchen (Online-Vergleichsportal), dort die alte angeben, die Versicherer regeln das untereinander. Den erfolgten Wechsel dann der Zulassungsstelle melden.
Was könnte passieren, wenn das unterlassen wird?
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.