Scheinwerfer und Abblendlicht
Kann ich die Scheinwerfer Haupscheinwerfer sowie das Abblendlicht auf LED umrüsten sowie Nebelscheinwerfer Standlicht und Kennzeienbeleuchtung
Wenn auf den Leuchtmitteln ein E- Prüfzeichen ist ja, wenn nicht erlischt die ABE.
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic249554_E-Pruefzeichen_reicht_oder_nicht_was_denn_nun__TUeV_Gutachten__ABEs_und_Fragen_zu_Eintragungen.html
http://images.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fstatic.pagenstecher.de%2Fuploads%2F8%2F86%2F860%2F860a%2F61692-4205.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.pagenstecher.de%2FAuto-Tuning-Technik-Talk%2FRecht-und-Ordnung%2Ft131067p1%2FE---Pruefzeichen.html&h=725&w=556&tbnid=7trYQj11GvwQEM%3A&vet=1&docid=k3Ayqq_rkA6fPM&ei=2TJmWLOBI4H7sAGAwKqADg&tbm=isch&client=firefox-b-ab&iact=rc&uact=3&dur=2647&page=0&start=0&ndsp=46&ved=0ahUKEwjz0aHr1pvRAhWBPSwKHQCgCuAQMwgcKAAwAA&bih=1042&biw=1920
mfg.
Bitte beachten:
Eine "Umrüstung" im Sinne von reinem Austausch der Glühlampen gegen solche mit LED ist nicht erlaubt.
Es ist grundsätzlich im Außenbereich des Autos so: Die gesamte Leuchte, also kompletter Scheinwerfer, Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung, sind nur mit den typgeprüften Beleuchtungskörpern (also etwa H7 im Scheinwerfer, Zweifadenbirne im Schlusslicht und Soffitte fürs Kennzeichen) zulässig. LED haben z.B. völlig andere Abstrahlwinkel als Halogenbirnen und benötigen, damit sie die Fahrbahn richtig ausleuchten und Entgegenkommende nicht blenden, einen entsprechend gestalteten Reflektor, Streuscheibe etc.
Austausch also nur der kompletten Einheiten erlaubt.