Steuergerät vier Monate nach Autoauf defekt,besteht Garantie von Händler
Guten Tag.Haabe vor vier Monaten einen Opel Astra gebraucht beim Händler gekauft.Nach vier Monaten ist nun mein Steuergerät kaputt,der Händler möchte nun das ich die 350Euro für reperatur übernehme.Habe ich nun Garantie oder muss ich das wirklich selber zahlen.
Wenn der Händler nicht nur als Vermittler täig war - als Verkäufer im Kaufvertrag also KEINE Privatperson, sondern die Firma des Händlers dokumentiert ist - hast Du 1 Jahr lang Ansprüche aus Sachmängelhaftung. Davon ausgenommen sind Verschleißteile wie Bremsbeläge, Kupplungssätze, Reifen usw. Ein Steuergerät dagegen ist kein Verschleßteil
Sollte der Händler da nicht einlenken, wende Dich an die zuständige regionale Schiedsstelle des KFZ-Handwerks, so fern der Betrieb der KFZ-Innung angehört. Das Verfahren ist für Dich kostenlos; Adressen bei der Handwerkskammer oder im Internet (Googeln)
Garantie gibts nur, wenn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Dann muss auch eine Police ausgehändigt worden sein und in diesem Schriftstück finden sich die entsprechenden Leistungen niedergeschrieben.
Hat der Händler keine solche Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen, trifft ihn die Gewährleistungsplicht. Er muss das Steuergerät durch ein funktionsfähiges ersetzen, welches aber nicht neu sein muss, sondern es darf genau so alt sein wie das, welches im Fahrzeug verbaut war.
Nur funktionieren muss es halt.
Besteht der Kunde auf ein Neuteil, so muss er den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen.
".... Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Jahr Gewährleistung. Bedeutet grob, dass der Händler für Mängel haftet, die zum Zeitpunkt des Kaufs an der Sache bestanden. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss beweisen dass die Sache mängelfrei gewesen ist, nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass die Mängel bereits beim Kauf bestanden. Natürlich sind die bekannten Mängel ausgenommen - wenn im Vertrag festgehalten wird, dass die elektrischen Fensterheber nicht funktionieren, haftet der Händler dafür natürlich nicht. Verschleißteile sind auch meist ausgenommen bzw. es wird schwer fallen nachzuweisen, dass nach 10tkm heruntergefahrene Bremsbelege einen Mangel darstellen - es ist halt normaler Verschleiß.
Gebrauchtwagengarantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die er sich meist bezahlen lässt, sei es durch einen höheren Kaufpreis oder durch einen extra Vertrag und ist beim Gebrauchtwagen eher eine Art Versicherung. Die Garantieleistungen sind dem entsprechenden Vertrag (Kleingedrucktes lesen!) geregelt, es werden meist die Kosten für das Arbeitsmaterial übernommen. Die prozentuale Höhe der Übernahme hängt von der Laufleistung und dem Alter des Fahrzeugs ab, bei Ford z.B. ist bei 100tkm Schluss. Ausgenommen sind meist die Verschleißteile. Diese Gebrauchtwagengarantie ist vom Händler zu Händler sehr verschieden, Vertragsbedingungen umfangreich und lesenswert. Ein 10 Jahre altes Fahrzeug mit 150tkm auf der Uhr wird vermutlich keine Garantieleistungen in Anspruch nehmen können, aber - siehe oben - die Gewährleistung des Händlers ..."
Gruß
BigM
Vielen Aussagen meiner Vorredner kann ich voll und ganz zustimmen,
allerdings auch bei der Sachmängelhaftung spielt der Kaufpreis, das Alter des Fahrzeuges und die Laufleistung eine Rolle.
Und in Deinem Fall mit dem Steuergerät sehe ich ein kleines Problem!
Da Du selber das Fahrzeug 4 Monate gefahren hast und kein Mangel auftrat, ein Steuergerät aber auch nicht dem Verschleiß oder der Abnutzung unterliegt, könnte man behaupten Du selber hast durch die Nutzung bewiesen, das bei Auslieferung das Steuergerät noch ok. war, und es könnte z.B. durch falsches Überbrücken oder Kurzschluss nach Kauf zerstört worden sein. (absolut möglich!)
Aber wie gesagt, auch Kaufpreis, Alter und Laufleistung spielen eine Rolle.
Wichtig ist erst mal, sprich mit dem Händler.
Wenn er der KFZ- Innung angehört kannst Du natürlich auch zur Schiedstelle gehen, wenn nicht, bleibt nur der Rechtsweg.
MfG
rama