Händler liefert Gebrauchtwagen nicht
Habe vor ca. 2 Monaten bei einem Fachhändler einen GW gekauft ein Fremdfabrikat. Bestandteil des Vertrages waren einige Instandsetzungsarbeiten. Ich habe bis heute das Auto nicht bekommen und an dem Fahrzeug wurden noch keine Rep ausgeführt. Habe jetzt Nachfrist gesetzt bzw. Preisangebot gemacht um an das fahrzeug eventuell auch ohne Rep zu kommen. Ist ein älteres Auto. Möchte nicht vom Vertrag zurücktreten sondern Auto haben. Kann ich dies auch zur Not gérichtlich durchsetzten ?
Natürlich, wenn es einen Vertrag gibt kannst Du ihn auch durchsetzen.
Laß Dich notfalls von einem Anwalt beraten.
Als erstes mußt Du dem Händler eine Frist setzen.
Danach kanst Du alle weiteren Schritte( Wandlung,Heraus-
gabe des Fahrzeugs)gerichtlich durchsetzen.Die Rep.
kannst Du vom Kaufpreis abziehen.
Mich tät ja mal interessieren ob es ein Markenhändler ist
und ob Du schon angezahlt hast.Eventuell bist Du auch einer krimminellen Nummer aufgesessen.
MfG
Da solltest Du demnächst eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, vielleicht auch vom ADAC....
Hoffentlich klärt sich das noch....
Wenn der Händler den Kaufvertrag nicht schriftlich bestätigt hat, kann es sein, das der Vertrag null und nichtig ist.
Du solltest mal das ganz, ganz klein gedruckte auf der Rückseite genau durchlesen.
Viel Glück!
MfG
rama