Sind Schwerbehinderte Merkzeichen aG, B oder H davon befreit
Aber für nen 206er brauchste die Dir doch bloß zu holen?
sind Schwerbehinderte Merkzeichen aG, B oder H davon befreit (PEUGEOT, Feinstaubplakette)
Wovon?
"davon"
Kein Mensch braucht eine Feinstaubplakette; lediglich deren Autos, wenn man mit ihnen in eine Umweltzone einfahren will
Aber ma' Klartext:
[Zitat}
Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3)
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
.
.
.
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG", H" oder BI" nachweisen,
...
[ZitatEnde]
... is' vielleicht noch ein StinkeDiesel?!
Hallo zusammen,
ich möchte im Vorfeld eines ganz klarstellen, ich habe nichts, absolut nichts gegen Behinderte... aber in diesem Fall (bezogen auf die Plaketten) geht mit der Hut hoch!
Mal ganz vom Sinn oder Unsinn der Plakette abgesehen...
Warum darf der eine Mensch mit einer "Stinkekiste" durch die Gegend gondeln, der andere aber nicht, ist dass an einer Art, oder dem Grad einer Behinderung festzumachen? Was hat eine Behinderung der o.a. Art, mit dem Grundgedanken des Umweltschutzes zu tun? Gleichstellung funktioniert meiner Meinung nach, in beide Richtungen...
Nicht zu vergessen, es gibt "gesunde" Menschen, denen es finanziell schlecht geht, ebenso gibt es "behinderte" Menschen, die finanziell gut gestellt sind.
m.f.g.
Raucher
Hi Raucher,
Es geht bei der Befreiung ja nicht nur um die paar uronen für die Plakette, sondern auch darum, das viele Fahrzeuge für viel Geld auf die Bedürfnisse des behinderten Fahrers angepasst wurden, aber oftmals ohne teure Umrüstung keine Plakette erhalten.
Klar, das Umrüstproblem hat der nicht behinderte Mensch auch, - aber der nicht behinderte Mensch hat dann immer noch die Wahl ob er das Geld für die Umrüstung investiert oder den Bus nimmt.
Ein gesunder Mensch kann nämlich - wenn er will oder auch muß weil er sich die Umrüstung eventuell nicht leisten kann - problemlos auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen oder Fahrgemeinschaften gründen oder den Motorroller oder das Fahrad benutzen.
Ein Behinderter ist jedoch oft in weit höherem Maße auf den PKW angewiesen als der "gesunde" Mensch, einfach weil er andere Möglichkeiten der Personenbeförerung nur unter großen Schwierigkeiten - oder gar nicht - nutzen kann!
Der Behinderte hat also diese Wahl "Umrüsten oder z.B. Bus" nicht.
Deshalb empfinde ich es nicht als unfair wenn ein behinderter Mensch mit einem "Stinker" weiterfahren darf.
Wenn man den behinderten Menschen diesen "Vorteil" aufgrund des Gleichstellungsgedankens absprechen will, dann sollte man - ebenfalls im Sinne des Gleichstellungsgedankens - endlich Rollstuhlgerechte Busse und Bahnen und barrierefreie Bushaltestellen und Bahnhöfe mit akustischen Signalen für Blinde und Sehbehinderte bundesweit einführen!
Denn. wie Du schon sagst:
"Gleichstellung funktioniert meiner Meinung nach, in beide Richtungen..."
Alles liebe,
Blecky
Ja, diese Einteilung von Behinderungen in Prozente ist leider sehr ungerecht und wird leider in den wenigsten Fällen den persönlichen Umständen der Behinderten Person oder deren Angehörigen gerecht.
Allerdings, - eine gerechte "Wertung" fällt mir leider auch nicht ein.....
Alles liebe,
Blecky
Hallo Blecky,
ich kann dir bei einigen deiner Argumente nicht ganz zustimmen, denn ich empfinde es, so wie ich es auch geschrieben habe, nicht als grundlegend unfair, sondern bezog mich in diesem Absatz von mir auf den Grundgedanken des Umweltschutzes. Aber darum geht es eigentlich nur nebensächlich... denn wir leben alle auf der gleichen Erde, glaube ich jedenfalls.
Zur Fairness:
Schau dich allein hier im Forum um, wie oft solche Fragen gestellt werden. "Kann ich mein Auto auf meinen behinderten Lebenspartner und/oder sogar auf mein behindertes Kind ummelden?" Um was geht es bei einer solchen Ummeldung? Bestimmt nicht darum, einem behinderten Mitbürger die Mobilität zu sichern, oder zu vereinfachen! Dabei geht es meiner Meinung nach, um die Einsparung des eigenen Geldes, um nichts anderes... folglich um wirtschaftliche Vorteile gegenüber anderen.
Sinn und Unsinn:
Ein Blinder, oder eine hilflose Person fährt garantiert nicht allein mit dem Pkw z.B. in die Innenstadt, um dort einen Arzttermin wahrzunehmen, oder seine Einkäufe zu erledigen. Für blinde Personen benötigt man keinen Umbau an einem Fahrzeug, ebenso nicht bei hilflosen Personen.
Meines Erachtens nach sollte diese Regelung (siehe unten) ausschließlich für "Selbstfahrer" unter den Ausweisinhabern gelten, da würde auch der von dir angesprochene "Umbaukostenfaktor" zum tragen kommen.
Zum unten folgenden Absatz:
Hier liegt meines Erachtens der Hase im Pfeffer, denn es geht nicht nach dem Sinn der Fahrt, sondern lediglich um die Anwesenheit einer Person im Fahrzeug, die Inhaber des entsprechenden Ausweises ist.
Zitat zur >>Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zu Schadstoffbelastung 35. BimSchV<< von Rechtsanwalt Dr.Stephan Faust, Sozialberater des Allgemeinen Behindertenverbandes Land Brandenburg e.V. (ABB):
"Wichtig und bisher kaum in den Medien publiziert ist die Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Bedingungen ihr Fahrzeug nicht mit einer Plakette kennzeichnen müssen und trotzdem in die genannten Umweltzonen einfahren dürfen. Hier gibt es eine Ausnahmeregelung, die im Anhang 3 der oben genannten Verordnung enthalten ist. Sie gilt für: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnungen im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder Bl nachweisen. Diese Ausnahmeregelung gilt demnach für jedes Fahrzeug, mit dem Menschen mit Behinderungen befördert werden, in deren Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG, H oder Bl eingetragen sind. Behinderte Menschen, denen diese Merkzeichen nicht zuerkannt wurden, können sich nicht auf diese Ausnahmeregelung berufen. Wichtig ist, dass sich der Betroffene selbst im Fahrzeug befinden muss. Es reicht also nicht, wenn Angehörige für ein außergewöhnlich gehbehindertes Familienmitglied Besorgungen erledigen und aus diesem Grund ohne den Betroffenen in die Umweltzone einfahren." (Zitat-Ende)
Quelle: http://www.abbev.de/Dokumente/ABB-Seite_bbz_2007_10.pdf
Das leider immer noch nicht alle öffentlichen Verkehrsmittel und die Zugänge zu diesen behindertengerecht sind, daran sollten die Kommunen, die Städte und der Bund schnellstens arbeiten. Das allein ist aber meiner Ansicht nach kein Grund für eine Plakettenbefreiung für Fahrzeuge, mit denen behinderte Personen befördert werden.
m.f.g.
Raucher
Vom reinen Umweltstandpunkt her betrachtet ist die ganze Umweltzonen-Nummer sowieso für den A*sch, das braucht man nicht zu diskutieren!
Aber was die angeblichen wirtschaftlichen "Vorteile" angeht- das ist ein eher magerer Ausgleich für die Schwierigkeiten denen sich die meisten Behinderten - oder auch ihre Angehörigen - in unserer Gesellschaft immer noch gegenüber sehen.
Ein Wirtschaftlicher Vorteil ist das in den wenigsten Fällen, bestenfalls eine Gleichstellung!
Die meisten sehen nur das Geld das man als Behinderter oder Elternteil eines Behinderten extra bekommt, oder in bestimmten Situationen sparen kann, - aber niemand sieht die Summen die aufgrund der Behinderung extra ausgegeben werden müssen
Mit der Beschränkung der Befreiung auf Selbstfahrer ist das auch nicht so einfach.
Meine Frau z.B. ist Rollstuhlfahrerin, hat aber keinen Führerschein (Panik hinter dem Lenkrad, mehrmals versucht den Führerschein zu erwerben, immer abbrechen müssen).
Warum soll sie nicht trotzdem die gleichen Vorteile genießen wie ein Rollstuhlfahrer mit Führerschein?
Ist sie weniger behindert?
Hat sie besseren Zugriff auf öffentliche Verkehrsmittel?
Im Gegenteil, sie sollte eigentlich noch mehr Vorteile genießen wie ein selbsfahrender Behinderter, denn sie muß sich immer um jemanden kümmern der Zeit hat Sie von A nach B zu fahren.
Zur Zeit ist es einfach, da bin ich das.
Und natürlich ist der Wagen auf meine Frau zugelassen um Steuern zu sparen.
Und natürlich ist das auf den ersten Blick ein Wirtschaftlicher Vorteil.
Aber wie gesagt, da empfinde ich keinerlei Schuldgefühl weil dieser "Vorteil" absolut nicht die ganzen Behinderungsbedingten Nachteile ausgleicht, - weder was die Lebensqualität angeht, noch was die finanzielle Mehrbelastung angeht...
Genau so sehe ich das auch bei Blinden oder bei Hilflosen Personen.
Was spezifisch die Befreiung von der Umweltplakette angeht - das spart uns 5 Euro!
Nein, eigentlich nicht, denn wir haben trotzdem die Plakette dran, weil der ewige Erklärungsbedarf bei uninformierten Politessen mächtig genervt hat!
Wenn wir jedoch unser Fahrzeug für viel Geld hätten umrüsten lassen müssen um eine solche Plakette zu erhalten, dann hätten wir diese Befreiung gnadenlos ausgenutzt und eben nicht umgerüstet!
Nicht weil wir Umweltsäue sind, sondern weil schlicht und ergreifend das Geld für eine solche Umrüstung nicht vorhanden ist!
Wie schon gesagt, das Problem mit dem Geld stellt sich auch nichtbehinderten, aber die können im Gegensatz zu meiner Frau eben auf Busse oder Bahnen ausweichen...
Für uns wäre eine solche Situation das ende jeglicher persönlicher Mobilität.
Somit sehe ich die Befreiung von der Plakettenpflicht nur als Ausgleich dafür das uns andere Möglichkeiten verwehrt sind.
Oder anders gesagt, wenn ein Nicht-Behinderter sein Fahrzeug nicht nachrüsten kann dann kann er der Umwelthysterie immerhin noch damit gerecht werden das er Bus fährt!
Wenn ein Behinderter sein Fahrzeug nicht nachrüsten kann dann kann er das leider nicht.
Ohne diese Plakettenbefreiung wäre er damit zu Hausarrest verurteilt!
Wir leben alle auf dieser Erde, nur haben nicht alle dieselben Möglichkeiten um Nachteile auszugleichen oder Regularien zu folgen.
Alles liebe,
Blecky
Moin "Blecky",
ich empfand die Diskussion und den gegenseitigen Meinungsaustausch als sehr aufschlussreich und vor allem "sauber", was leider nicht immer der Fall in solchen Einrichtungen ist. Danke erstmal dafür!!
Meine Tochter war ebenfalls im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises (50GdH), zumindest für 12 Jahre. Wir hatten erhebliche Mehrkosten und irrsinnigen Aufwand in dieser Zeit, die allerdings nicht in steuerlicher Befreiung/Entlastung endete. Daher kann auch ich ein Stückchen aus "eigener" Erfahrung mitschreiben.
Für alle, die das hier lesen sollten sei eindeutig versichert, dass es mir nicht darum geht, dass wir (meine Tochter) nicht steuerlich entlastet wurden, sondern ganz eindeutig um das unterschiedliche Maß, mit dem gemessen/bemessen wird.
Zitat von Blecky: "Vom reinen Umweltstandpunkt her betrachtet ist die ganze Umweltzonen-Nummer sowieso für den A*sch, das braucht man nicht zu diskutieren!"
Da hast du vollkommen Recht, in diesem Punkt sind wir uns vermutlich alle einig !
m.f.g.
Raucher