Führerschein
Wurde mit 2.9 promille von der Polizei angehalten.. Bin c.a. 5 Meter mit dem Roller gefahren (nicht auf der Straße) und wurde dann angehalten, anschließend wurde mir im Revier blutabgenommen..
Bin 19 Jahre und in der probezeit,hatte meinen Führerschein 3 Monate.. habe die Tat nicht zugegeben und mir einen Anwalt geholt, was wird passieren?
Fahrerlaubnisentzug, Strafe 30-45 Tagessätze, Neuerteilung nur mit MPU, Voraussetzung für die MPU sind ein Jahr Abstinenznachweise.
Probezeit ist ausgesetzt und läuft ab Neuerteilung auf insgesamt vier Jahre verlängert weiter. Sollte dann in der restlichen Probezeit (3 Jahre und 9 Monate) ein A-Verstoß begangen werden, wird die Fahrerlaubnis erneut entzogen und es kommt die nächste MPU vor Neuerteilung.
Ansonsten frage Deinen Anwalt, der sollte Dir das sagen können. Was ohnehin das Einzige ist, was der machen kann.
Er kann weder etwas an einer Fahrtätigkeit mit einem Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsbereich, noch an den Blutwerten verändern. Anwalt kostet hier nur Geld, was Du an anderer Stelle benötigst.
Woher weißt du das? Vielen Dank
Also war es unnötig den Anwalt einzuschalten?
Ich bin Semiprofi mit viel Erfahrung
Was soll hier großartig ein Anwalt helfen können?
Es gibt hier zwei Fakten, das ist die Fahrtätigkeit und der Promillewert und der Rest ist Tabelle:
Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat mit Fahrerlaubnisentzug und mindestens 6 Monaten Sperre.
Ab 1,6 Promille kommt die MPU und für die MPU einen einjährigen Abstinenznachweis.
Der Anwalt könnte eventuell die Anzahl der Tagessätze um etwa 5 drücken, das muss aber mit dem Anwaltshonorar aufgerechnet werden. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren liegen die bei etwa 1.800 Euro.
Ansonsten kann meist der Anwalt die Sperrfrist etwas reduzieren. Nur ist es Quatsch, ob die Sperrfrist nun 12, 6 oder nur 3 Monate sind, wenn man ohnehin 12 Monate Abstinenz nachweisen muss und vor dem ersten Abstinenztest komplett "sauber" sein muss, also etwa 2 Monate abwarten muss, bevor man den ersten Test ablegen kann.
Eventuell auch über eine medizinisch begleitete Entgiftung nachdenekn. Mit 2,9 Promille auf einen Zweirad, da muss man schon eine gewaltige Alk-Gewöhnung haben.
Der Weg über die MPU dauert mindestens 14 Monate, wenn man sich beeilt, da ist eine Verringerung der Sperrfrist durch den Anwalt ohne jeden tatsächlichen Nutzen.
Kosten (neben der Strafe und ohne Anwalt) sind jetzt rund 270 Euro (85 Euro Verfahrenskosten, 185 Euro Blutprobe), dann etwa 650 Euro Laborkosten für Abstinenznachweise, 200 Euro Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, 430 Euro für die MPU.
Plus eventuell einen Vorbereitungskurs. Das muss aber nicht unbedingt sein.
Eine gute Hilfe gibt es in spezialisierten Foren, zB. beim verkehrsportal.de. Da sitzen im MPU-Bereich einige Profis (Anwälte wie Psychologen) aus dem Gebiet und auch "Leidensgenossen", wo man durch lesen und nachfragen erst mal einen Überblick bekommt, was das alles ist und wie das so läuft.
Und im weiteren Verlauf dann auch Hilfestellung zur MPU bekommt, also Aufarbeitung Deiner extremen Alkoholproblematik, Verhaltensanalyse, Verhaltensänderung, ... eben das, was bei der MPU Thema ist.
Ich danke Ihnen viel mals..
Können sie mir irgendwas empfehlen was ich jetzt am besten machen sollte? Oder einfach nur abwarten?
Von der rechtlichen Seite abwarten.
Das einzige, was jetzt ohnehin nur möglich wäre, ist das Abfragen des Blutalk-Wertes. Da kann man 8-10 Tage nach der Blutabnahme auf dem Polizeirevier anrufen und sich den Wert sagen lassen.
Interessiert hier aber nicht wirklich. Das wäre nur dann relativ wichtig, wenn es hier um eine Größenordnung bis irgendwo 0,5/0,6 oder auch um 1,1 Promille geht und die Frage nach einem Straftatbestand im Raum steht.
Oder auch um einen Bereich von 1,6 Promille zur Klärung wegen einer möglichen MPU und dann den Beginn einer Vorbereitung darauf.
Hier sind es 2,9 vom Pustefix, die Dinger sind in dem hohen Bereich zwar recht ungenau, aber egal wo der tatsächliche Wert dann liegen wird, es werden mit absoluter Sicherheit über 1,6 Promille sein, sogar deutlich über 2,3 und somit keinerlei Unklarheiten über den weiteren Fortgang bestehen.
Ab 1,6 Promille ist es auch relativ egal, ob das ein Kraftfahrzeug, ein Fahrrad oder ein Pferd war und ob das im öffentlichen Straßenverkehr oder auf einem allseitig geschlossenem Grundstück passiert ist.
Strafrechtlich schon, eine Straftat liegt nur dann vor, wenn dies im öffentlichen Verkehrsbereich erfolgt.
Aber nicht für den Fahrerlaubnisentzug und die MPU-Auflage vor Neuerteiung. Da geht es ausschließlich um die berühmten "Eignungszweifel" und die sind an die Person gebunden, aber nicht an die Örtlichkeit.
Persönlich kannst und solltest Du auch schon jetzt etwas machen:
Dir sollte bewusst werden, dass Dein Führerschein das kleinste Problem ist, was Du hast.
Unter objektiver Bewertung, das ist die Bewertung, die alle machen, mit denen Du jetzt amtlich zu tun hast, hast Du eine schwere Alkoholproblematik im Abhängigkeitsbereich.
"Alkoholproblematik" besteht immer dann, wenn es zu einem Kontrollverlust bei der Abgrenzung zwischen Alk-Konsum und Fahrtätigkeit kommt
"schwer" liegt immer dann vor, wenn aufgrund der Alkoholwerte eine Gewöhnung abzuleiten ist.
Für die Bewertung der "Gewöhnung" wird immer die Gegenprobe gemacht: Wer keinen Alkohol gewöhnt ist, der ist ab etwa 1,3-1,5 Promille nur noch fähig, flach auf der Erde zu liegen, aber kein Fahrzeug mehr zu führen. Du bist da noch ein Zweirad gefahren.
- von einer "Abhängigkeit" wird dann ausgegangen, wenn eine Fahrtätigkeit über 2,2 Promille stattgefunden hat.
Um mit diesem oder höheren Werten noch gewisse Fähigkeiten zu haben, müssen regelmäßig hohe Alkoholmengen konsumiert werden, um eine entsprechende Gewöhnung zu erreichen.
Diese Alkoholmengen sind aber so hoch, dass die bereits eine psychische, wenn nicht sogar auch physische Alkoholabhängigkeit (Sucht) ausgelöst haben.
Ganz einfacher Selbsttest nur für Dich im kleinen Kämmerlein:
Denke intensiv an ein Leben ohne Alkoholkonsum, ab sofort hier heute und jetzt, und kein bedeutet auch kein mit null, nichts, garnichts und das für immer und überall.
Wenn es jetzt nur ein "Schade" ist, kein Bierchen mehr mit Kumpels zum Fußball, kein lecker Wein zu guten Essen, kein Sekt zum Anstoßen zu Silvester oder bei einem Geburtstag im Kollegenkreis ist, dann ist gut.
Wenn es jedoch ein "unmöglich" für Dich ist, eine grundsätzlich Ablehnung dieses Gedankens, gar Ängste oder panikähnliche Reaktionen kommen, dann ist das ein deutlicher Hinweis auf eine bereits bestehende Abhängigkeit.
Bei 2,9 auf einem Zweirad geht es bei Dir nicht mehr um Führerschein oder nicht, sondern um ganz massive gesundheitliche Themen.
Du sollte ganz schnell und ganz massiv die Kurve kriegen, unabhängig von der Frage nach dem Führerschein, sondern nach dem Lebensalter, was Du erreichen willst und in welchem körperlichen und geistigem Zustand Du es erreichen willst.
Sonntag Abend 2,9 Promille sind Montag morgens am Arbeitsplatz immer noch über 2 Promille, wie werden da Deine Arbeitsleistung, Entscheidungen und Deine berufliche Zukunft und Einkommensaussicht aussehen?
Auch wenn Du alles bestreitest und Dich deine Kumpels als ganz toll ansehen, weil Du doch so viel verträgst - denk mal darüber nach.
Du hast einen sehr langen und auch sehr harten Weg vor Dir.
Such Dir Hilfe dafür, denn alles, was Du jetzt an Kumpels hast und Dich toll finden, wenn Du schluckst, sind keine Hilfe, sind nicht mal Freunde.